Kassel (ots) - In der Ausnüchterungszelle landete am gestrigen Dienstagabend ein betrunkener und randalierender 33-Jähriger aus Kaufungen. Er hatte in einer Straßenbahn in der Kasseler Innenstadt zahlreiche Fahrgäste übel beleidigt, gegen die Scheiben der Tram geschlagen und sich anschließend gegen seine Festnahme durch die zu Hilfe gerufene Streife des Polizeireviers Mitte gewehrt. Neben den Kosten für die Nacht im Polizeigewahrsam erwartet den 33-J4;hrigen nun auch ein Strafverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie ein Bußgeld wegen Verweigerung seiner Personalien.
Wie die Beamten berichten, war der Mann an der Haltestelle "Heinrich-Heine-Straße" in der Frankfurter Straße in die Tram der Linie 6 eingestiegen. In der Bahn fing er sofort an zu schreien und gegen die Scheiben zu schlagen. Gleichfalls beleidigte er lauthals überwiegend weibliche Fahrgäste in übelster Weise durch frauenfeindliche Sprüche. Etwa zehn weibliche Fahrgäste gaben an, dass der Mann eine große Aggressivität ausstrahlte, so dass sich die Frauen allesamt nach vorne zum Fahrer flüchteten. Dieser rief während der Weiterfahrt in Richtung Innenstadt umgehend die Polizei.
An der Haltestelle Lutherplatz konnten zwei Streifenbesatzungen des Polizeireviers Mitte in die wartende Tram zusteigen und den Aggressor ausfindig machen. Nach während der Befragung der Zeugen wollte der Kaufunger die Bahn verlassen und flüchten, woran ihn die Beamten jedoch durch Festhalten hindern konnten. Als er sich zudem noch weigerte, seine Personalien preiszugeben, sollte er zum Zweck der Identitätsfeststellung mit zum Revier genommen werden. Nun ging er aggressiv auf die Beamten los und wollte sich seiner Festnahme durch erhebliche Widerstandshandlungen entziehen. Erst als er mit großem Kraftaufwand zu Boden gebracht und gefesselt werden konnte, erfolgte letztlich sein Transport zum Revier Mitte. Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von über einem Promille.
Um weitere Straftaten zu verhindern, nahmen die Beamten den 33-Jährigen in Polizeigewahrsam. Neben einer Strafanzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie einem Bußgeld wegen der Personalienverweigerung erwartet ihn für die Unterkunft im Gewahrsam noch eine Kostenrechnung der Polizei.
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