Halle (ots) - Der dreitägige durchgeführte Einsatz der Bundespolizeiinspektion Magdeburg zur Überwachung der Einhaltung des erlassenen Mitführverbotes für sämtliche Waffen aller Art und gefährlichen Gegenständen wurde am 01. August 2018 um 16.00 Uhr erfolgreich abgeschlossen.
Es wurden im Geltungsbereich der Allgemeinverfügung, welche - am Montag, den 30. Juli 2018 in der Zeit von 13.00 - 21.00 Uhr - am Dienstag, den 31. Juli 2018 in der Zeit von 12.00 - 20.00 Uhr - am Mittwoch, den 01. August in der Zeit von 08.00 -16.00 Uhr. wirksam war, insgesamt vierzehn Verstöße durch die eingesetzten Bundespolizisten festgestellt.
Dabei wurden 350 Kontrollen von Reisenden auf dem Hauptbahnhof Halle durchgeführt. Im Einzelnen führten drei Personen, hier eine 40-jährige Frau sowie zwei 19-jährige Männer, eine oder mehrere Dosen Pfefferspray bei sich, an denen sich keine amtliche Kennzeichnung und auch keine eindeutige Kennzeichnung als Tierabwehrspray befand. Bei drei weiteren Männern im Alter von 28 und 32 Jahren stellten die Bundespolizisten jeweils ein Einhandmesser fest. Ein 46-jähriger Mann hatte zwei Springmesser bei sich. Bei einem 24-Jährigen bemerkten die Bundespolizisten ein Cuttermesser. Zudem fanden die Einsatzkräfte bei einem 25-Jährigen ein Küchenmesser mit einer Klingenlänge von 11 Zentimetern. Ein 51-Jähriger musste sein Taschenmesser abgegeben, ein 34-Jähriger ein sogenanntes Multitool, welches mehrere Messer beinhaltete. Zu guter Letzt kontrollierten die eingesetzten Kräfte am 01. August 2018, um 15.30 Uhr einen 20-jährigen Mann, der ein Messer mit einer Klingenlänge von 7,5 Zentimetern griffbereit um den Hals trug. Von den dreizehn betroffenen Personen hatten neun die deutsche Staatsangehörigkeit.
Sämtliche Waffen wurden sichergestellt und es wird nun in jedem Einzelfall über die Festsetzung des Zwangsgeldes von 200 Euro entschieden. Des Weiteren droht den Personen gegebenenfalls die strafrechtliche Verfolgung gemäß dem Waffengesetz.
Die gemäß gesetzlicher Bestimmungen öffentlich bekanntgemachte Allgemeinverfügung der Bundespolizeidirektion Pirna für den Wirkungsbereich des Hauptbahnhofes Halle wurde von der Allgemeinheit sehr aufmerksam wahrgenommen und unter anderen in den sozialen Medien differenziert diskutiert. Neben Betroffenen, die keinerlei Verständnis für die Kontrollen und das Mitführverbot aufbrachten, kamen aus der Bevölkerung auch Wünsche nach häufigeren Einsatzmaßnahmen dieser Art auf.
Die Allgemeinverfügung erging aufgrund gestiegener Gewaltdelikte im Zuständigkeitsbereich der Bundespolizeiinspektion Magdeburg für den Hauptbahnhof Magdeburg am 11.07.2018 und aktuell für den Bereich des Hauptbahnhofes Halle.
Die Einhaltung des Verbots wurde durch Beamte der Bundespolizeiinspektion Magdeburg und Unterstützungskräften der Bundespolizeidirektion Pirna entsprechend kontrolliert und überwacht.
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