Münster (ots) - Am Montagnachmittag (6.8., 16:45 Uhr) fiel einem Motorradpolizisten des Verkehrsdienstes ein Kleinkraftrad auf der Bundesstraße 51 in Fahrtrichtung Warendorf auf. Der 31-jährige Münsteraner zeigte sich bei der Verkehrskontrolle sichtlich erstaunt darüber, dass er mit seinem Zweirad nicht auf der Kraftfahrstraße fahren darf. Das Erstaunen lag augenscheinlich, so ergaben es die weiteren Ermittlungen des Beamten, im Nichtwissen begründet, da der 31-Jährige keinen Führerschein hat. Das Erstaunen des Fahrzeugführers wurde allerdings noch größer als er erfuhr, dass ihn eine Anzeige wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis erwartet, er ab sofort das Kleinkraftrad schieben muss und gegen ihn bereits ein Haftbefehl wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Nach der Zahlung von mehreren hundert Euro konnte er die Freiheitsstrafe abwenden und seinen Weg zu Fuß fortsetzen.
Verfasser: Marc Belusa
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