Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs mit Schwerpunkt Großraum- und Schwertransporte +++ Beanstandungsquote von 75 Prozent +++

Oldenburg (ots) - In der Nacht von Donnerstag auf Freitag, 9./10. August 2018, führten speziell ausgebildete Beamtinnen und Beamte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg eine Kontrolle des gewerblichen Güterverkehrs durch. Der Schwerpunkt lag hierbei auf der Kontrolle von Großraum- und Schwertransporten. An der Kontrollaktion waren insgesamt 20 Einsatzkräfte aus verschiedenen Polizeiinspektionen der Polizeidirektion Oldenburg sowie vier Vertreter der Stadt Delmenhorst beteiligt. Auf dem Parkplatz Langwege-Ost an der Autobahn 1 in Fahrtrichtung Bremen kontrollierten die Beamten in der Zeit von 20.00 bis 05.00 Uhr insgesamt 16 Transporte, von denen 12 beanstandet werden mussten. Bei fünf Transporten musste die Weiterfahrt untersagt werden.

Bei der Kontrolle eines 29-jährigen Fahrers eines Umzugsunternehmens, der auf dem Weg von Köln nach Hamburg war, wurde festgestellt, dass dieser für die Fahrt mit dem Lkw mit Anhänger keine Fahrerlaubnis besaß. Diese war seit dem Jahre 2016 nicht mehr gültig. Im Rahmen der weiteren Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht die erforderliche Qualifikation für Berufskraftfahrer gemacht hatte. Daneben wurden noch weitere Verstöße im Bereich der Lenk- und Ruhezeiten festgestellt. Gegen den Fahrer sowie gegen das Unternehmen, bei dem der Fahrer beschäftigt ist, wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis bzw. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Ein 40-jähriger Fahrzeugführer eines Kleintransporters mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,49 Tonnen, der von Osnabrück nach Cloppenburg unterwegs war, hatte in seinem analogen Fahrtenschreiber, der für eine Geschwindigkeit von 125 km/h ausgelegt war, eine 180 km/h Diagrammscheibe eingelegt. Durch diesen Umstand wird die tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit verfälscht. Ferner war auf der eingelegten Diagrammscheibe der Name des 48-jährigen Beifahrers und gleichzeitig Fahrzeughalters eingetragen. Gegen den Fahrer und gegen den Halter des Fahrzeugs wurde ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung eingeleitet.



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