Düsseldorf (ots) - Am Wochenende konnten am Flughafen Düsseldorf insgesamt vier Personen durch die Bundespolizei bei der Ausreise festgenommen werden. Davon konnten drei Männer die Geldstrafe in der Gesamthöhe von 7.935,50 EUR bezahlen.
Bei der Ausreisekontrolle in die Türkei stellten die Bundespolizisten am Flughafen Düsseldorf fest, dass der 50-jährige Italiener von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wurde. Der in Düsseldorf wohnende Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen oder 687,50 EUR wegen Verletzung des Post- und Fernmeldegeheimnisses verurteilt. Nach Entrichtung der Geldstrafe konnte der Mann seine Reise nach Antalya fortsetzen.
Des Weiteren wurde ein Rumäne bei der Ausreise nach Larnaca/ Zypern festgenommen, da er durch die Staatsanwaltschaft Koblenz wegen diverser Eigentumsdelikte zur Fahndung ausgeschrieben war. Dem 27-Jährigem wird vorgeworfen im Juni 2010 in fünf Fällen Diebstähle mit vier weiteren Mittätern begangen zu haben. Hierbei sollen Kleidungsstücke und Schuhe im Wert von 592,98 EUR entwendet worden sein. Nach Eröffnung des Haftbefehls wurde die Person dem Haftrichter beim Amtsgericht Düsseldorf vorgeführt.
Aufgrund einer Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Betruges wurde ein 41-Jähriger bei der Ausreisekontrolle nach Kroatien festgestellt. Der Deutsche konnte die Freiheitsstrafe von 182 Tagen abwenden, in dem er die Gesamtstrafe von 6.882 EUR bei der Bundespolizei entrichtete.
Ebenso konnte ein Türke seine Geldstrafe von 375,- EUR begleichen. Die Staatsanwaltschaft Duisburg verurteilte den 53-Jährigen zu 25 Tagen, weil er gegen das Pflichtversicherungsgesetz verstoßen hat. Der Mann konnte seine Reise anschließend in die Türkei fortsetzen.
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