Fürth (ots) - Ein aggressiver und uneinsichtiger 24-Jähriger leistete heute Morgen (16.08.2018) mehreren Beamten der Fürther Polizei heftigen Widerstand. Drei Kollegen sind derzeit dienstunfähig.
Gegen 01:00 Uhr alarmierte eine 24-Jährige die Fürther Polizei, weil ihr ehemaliger Lebensgefährte vor der Haustür in der Zeppelinstraße stehe und sie mit dem Tode bedrohe.
Unverzüglich fuhren zwei Streifen (vier Beamte) die Adresse an und entdeckten den Randalierer versteckt in einem Gebüsch. Nach Klärung des Sachverhalts sollte der Mann in polizeilichen Gewahrsam genommen werden. Weil er gegenüber den Beamten aber äußerst aggressiv, provozierend und uneinsichtig auftrat, war die Anwendung unmittelbaren Zwanges in Form der Fesselung unabdingbar.
Während dieser polizeilichen Maßnahme - der Beschuldigte hatte bereits eine Handschelle am Arm - schlug er plötzlich um sich und traf mit der noch freien Schelle einen Beamten am Kopf. Einen zweiten Beamten verletzte er an der Hand. Es entstand eine heftige Auseinandersetzung zwischen den Beteiligten, bei welcher der sich immer noch wehrende Mann versuchte, die Dienstpistole eines Beamten aus dem Holster zu ziehen. Dies gelang ihm aber nicht. Am Ende war die Unterstützung einer weiteren Streife vonnöten, um die Lage zu bereinigen und den Randalierer ruhig zu stellen.
Als Bilanz des Einsatzes bleibt festzuhalten, dass ein Beamter Kopfverletzungen, ein weiterer eine heftige Fleischwunde an der Hand und ein dritter Schürfwunden und schmerzende Prellungen an beiden Armen erlitt. Zudem wurde die Dienstkleidung aller eingesetzten Beamten teilweise total beschädigt. Die Kollegen mussten sich in ärztliche Behandlung begeben und traten noch während der Nacht vom Dienst ab. Der Beschuldigte erlitt ebenfalls Verletzungen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth wird der Beschuldigte zur Prüfung der Haftfrage einem Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Nürnberg überstellt. Mehrere Strafverfahren, u.a. wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte, gefährlicher Körperverletzung sowie Sachbeschädigung und Beleidigung, wurden eingeleitet.
Bert Rauenbusch/n
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