(1214) Rettungsgasse blockiert – Bußgeld kassiert

Nürnberg (ots) - Zwei Verkehrsteilnehmer bildeten vor kurzem auf der Südwesttangente keine Rettungsgasse. Beide erwartet nun ein hohes Bußgeld.

Gegen 15:15 Uhr kam es auf der Südwesttangente etwa auf Höhe der Anschlussstelle Kleinreuth in Fahrtrichtung Hafen verkehrsbedingt zu stockendem bzw. stehendem Verkehr. Eine Zivilstreife der Nürnberger Verkehrspolizei bemerkte einen Pkw, der direkt vor dem mit Videomessanlage ausgerüsteten Dienstfahrzeug fuhr und sich zur Mitte der Fahrbahn hin einordnete. Der Fahrer fuhr hierbei so dicht auf den Vordermann auf, dass ihm das Bilden einer Rettungsgasse im Ernstfall nicht mehr möglich gewesen wäre.

Die Polizisten zeichneten das Verhalten des 56-jährigen Mannes auf und zeigten ihm die Aufnahme im Rahmen einer anschließend durchgeführten Kontrolle.

Ein weiterer Verkehrsteilnehmer fiel den gleichen Beamten wenig später auf, als er mit seinem Transporter langsam an gleicher Örtlichkeit fuhr. Obwohl die anderen Verkehrsteilnehmer eine nahezu vorbildliche Rettungsgasse gebildet hatten, ordnete sich der 26-Jährige mit seinem Fahrzeug so weit in der Fahrzeugmitte ein, dass die Polizeibeamten befürchten mussten, dass er selbst die Rettungsgasse befahren wolle.

Auch dieser Kraftfahrer wurde anschließend kontrolliert. Nach bisherigen Erkenntnissen wollte sich der Mann so einen besseren Blick nach vorne verschaffen.

Beide Fahrzeugführer zeigten sich, insbesondere nachdem sie das polizeiliche Videomaterial vorgeführt bekamen, sehr einsichtig. Sie erwartet jetzt jeweils ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro sowie zwei Punkte beim Kraftfahrtbundesamt in Flensburg.

In diesem Zusammenhang weisen wir die Verkehrsteilnehmer darauf hin, dass eine Rettungsgasse nicht erst dann gebildet werden muss, wenn sich Polizei- und Hilfskräfte nähern, sondern bereits bei stockendem Verkehr. Die Rettungsgasse muss zwischen dem äußersten linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen gebildet werden.

Ein Verstoß wird, wie oben beschrieben, mit einem Bußgeld von 200 Euro und zwei Punkten in Flensburg geahndet. Sollten Rettungskräfte dadurch behindert, gefährdet oder sogar geschädigt werden, fällt das Bußgeld noch deutlich höher aus. Zudem sieht der Bußgeldkatalog ein einmonatiges Fahrverbot vor.

Immer häufiger kommt es auch vor, dass Insassen an Unfallstellen vorbeifahrender Fahrzeuge, Videoaufnahmen oder Fotos von Unfallstellen und -opfern fertigen. Dieses Verhalten kann durchaus strafrechtliche Konsequenzen, z. B. ein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung oder Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen nach sich ziehen.

Deshalb appelliert die Polizei dringend an alle Kraftfahrer, bei Unfällen Hilfe zu leisten und Video- oder Fotoaufnahmen zu unterlassen.

Wolfgang Prehl/n



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