- PM_FW_Ra180819b.pdfPDF - 88 kB
- PM_FW_Ra180819a.pdfPDF - 83 kB
Nach dem Ergebnis erster polizeilicher Ermittlungen und in übereinstimmender Bewertung mit der Feuerwehr, gerieten die Strohballen nicht durch Selbstentzündung oder Blitzschlag in Brand. Deshalb wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Brandlegung bzw. Sachbeschädigung durch Feuer eingeleitet. Der Wert der 700, in einer 3,5 Meter hohen und 25 mal 45 Meter großen Miete gelagerten Strohballen, wird auf rund 40.000,- Euro geschätzt. Personen kamen nicht zu Schaden. Tiere, Gebäude oder andere Gegenstände von bedeutendem Wert wurden von dem Feuer nicht gefährdet.
Bisher liegen der Ratinger Polizei noch keine konkreten Hinweise zu Identität, Herkunft, Verbleib oder Motivation eines bestimmten Tatverdächtigen vor. Maßnahmen zur Spurensicherung am Tatort sowie weitere polizeiliche Ermittlungen wurden veranlasst, ein Strafverfahren eingeleitet. Sachdienliche Hinweise dazu nimmt die Polizei in Ratingen, Telefon 02102 / 9981-6210, jederzeit entgegen.
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann
Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028
E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann