1 weiterer Medieninhalt
Hamburg (ots) - Die Bundespolizei am Flughafen Hamburg vollstreckte gestern gleich vier Haftbefehle. Zudem stellten Luftsicherheitsassistenten ein Butterflymesser bei einem Mann fest. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige. Bei der Personen- und Handgepäckkontrolle stellten Luftsicherheitsassistenten am Flughafen Hamburg gestern Morgen ein Butterflymesser fest. Ein 20-jähriger deutscher Staatsangehöriger hatte es zuvor gemeinsam mit seinem Handgepäck in die Transportwanne gelegt und sich der Luftsicherheitskontrolle vor dem Betreten des Sicherheitsbereiches gestellt. Hinzugerufene Bundespolizisten stellten das Messer sicher, da es sich bei dem Butterflymesser um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz handelt. Die Beamten fertigten eine Strafanzeige. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Mann mit Handgepäck aber ohne Messer seine Reise fortsetzen.
Gegen Mittag konnten Bundespolizisten einen türkischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Istanbul festnehmen. Als die Beamten seine Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem abglichen, stellten sie fest, dass gegen den 53-Jährigen gleich drei Haftbefehle vorlagen. Die Staatsanwaltschaft München I hatte den Mann aufgrund einer offenen Geldbuße in Höhe von 15,00 Euro zur Festnahme ausgeschrieben. Zudem waren noch die Verfahrenskosten in Höhe von 46,00 Euro zu zahlen.
Der zweite Haftbefehl lag ebenfalls von der Staatsanwaltschaft München I vor. In diesem Fall hatte der 53-Jährige eine offene Geldbuße von 80,00 Euro und Verfahrenskosten in Höhe von 53,00 Euro bisher nicht gezahlt.
Im dritten Fall hatte die Staatsanwaltschaft Deggendorf den Mann gesucht, da er aus drei Einzelfällen bei der Zentralen Bußgeldstelle einen Gesamtbetrag von 50,00 Euro und 276,28 Euro Verfahrenskosten offen hatte.
Insgesamt hatte der Mann 520,28 Euro bisher nicht beglichen. Nach Zahlung der Geldstrafe durfte er seine Reise fortsetzen. Somit blieben ihm sechs Tage Erzwingungshaft erspart.
Wenige Stunden später stellte sich ein 44-jähriger türkischer Staatsangehöriger der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle. Hier stellten Bundespolizisten fest, dass gegen den Mann ein Haftbefehl vorlag. Das Amtsgericht Winsen (Luhe) hatte gegen den 44-Jährigen einen Strafbefehl wegen Betrug durch Unterlassen gefertigt. Von den zu zahlenden 1000,00 Euro waren 500,00 Euro nicht beglichen. Den Betrag entrichtete er noch vor Ort und konnte somit seinen Weg nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeiinspektion Flughafen Hamburg
Maik Lewerenz
Telefon: +49 40 500 27-104
Mobil: +49 172/4275608
E-Mail: maik.lewerenz@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: https://twitter.com/bpol_nord