Münster (ots) - Am 21. August 2018 um 00.25 Uhr erschien ein 32-jähriger türkischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle, aus der Türkei kommend, bei der Bundespolizei am Flughafen Münster/Osnabrück. Schnell wurde bei der Überprüfung der Reisedokumente klar, dass gegen den Mann ein Strafvollstreckungshaftbefehl wegen Unterschlagung seitens der Staatsanwaltschaft Bochum bestand. Der Mann war insgesamt zu 90 Tagessätzen a 20 Euro oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt worden. Die Zelle schon vor Augen konnte der Mann den haftbefreienden Geldbetrag von insgesamt 1800 Euro aufbringen. Nach erfolgter Einzahlung wurde dem Mann die Weiterreise durch die Bundespolizei gestattet.
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