- 20180816_R_AGV_WB_H96_WOB_S04.pdfPDF - 132 kB
Die Bundespolizei trifft daher eine Vielzahl von Vorkehrungen, um einen friedlichen und reibungslosen Ablauf rund um die Spielpaarungen zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang hat die Bundespolizeidirektion Hannover ein temporäres Mitführverbot von Glasflaschen, Getränkedosen, pyrotechnischen Gegenständen, Schutzbewaffnung und Vermummungsgegenständen für alle Personen erlassen, die die genannten Bereiche betreten, sich dort aufhalten oder Reisezugverbindungen auf diesen Strecken nutzen. Die Verfügung gilt auch auf allen Zustiegsbahnhöfen und Haltepunkten der genannten Bahnstrecken.
Die Verbote gelten am kommenden Samstag, den 25. August 2018 wie folgt:
Hauptbahnhof Hannover im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Hauptbahnhof Bremen im Zeitraum von 10:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 17:30 Uhr bis 20:30 Uhr
Hauptbahnhof Wolfsburg im Zeitraum 10:00 Uhr bis 14:30 Uhr und 17:30 Uhr 19:30 Uhr
Bahnstreckenverbindungen einschl. aller Zustiegsbahnhöfe/Haltepunkte:
Bahnstrecken (1700/1750/1730/1756/6107) Bf. Minden - Hbf. Hannover - Bf. Lehrte - Hbf. Braunschweig - Hbf. Wolfsburg im Zeitraum 07:00 Uhr 14:30 Uhr und von 17:30 Uhr bis 22:00 Uhr
Bahnstrecke (1740) Hbf. Hannover - Hbf. Nienburg -Bf. Verden - Hbf. Bremen im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Bahnstrecken (1711/1712/1960) Hbf. Hannover - Bf. Soltau - Hbf. Bremen im Zeitraum von 08:00 Uhr bis 14:00 Uhr und von 18:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Bei einem Verstoß kann ein Zwangsgeld in Höhe von 250 EUR verhängt werden. Die Bundespolizei wird die Einhaltung der Ordnungsverfügung überwachen.
Weitere Einzelheiten sind der beigefügten Anlage (Allgemeinverfügung) zu entnehmen.
Die Erfahrung bei brisanten Fußballspielen hat gezeigt, dass insbesondere Glasbehälter von gewaltbereiten und zum Teil alkoholisierten Fußballfans als Wurfgeschosse gegen Reisende, friedliche Fans und Polizeibeamte eingesetzt werden. Nicht zuletzt bilden zerbrochene Glasbehälter und Flaschen ein deutlich erhöhtes Verletzungsrisiko für Reisende und Besucher des Spiels. Die Gefahr, die von pyrotechnischen Gegenständen ausgeht, ist mittlerweile hinlänglich bekannt. Nicht selten tragen betroffene Personen schwere Verletzung davon.
Die Bundespolizei bittet alle Reisende, sich auf diese Besonderheiten bei der Planung und Durchführung ihrer Reise einzustellen. Es sollten ggf. auch Alternativen zur An- und Abreise geprüft werden.
Die Allgemeinverfügung der Bundespolizei kann im Anhang als auch auf der Internetseite der Bundespolizei unter www.bundespolizei.de eingesehen werden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Hannover
Möckernstraße 30
30163 Hannover
Pressestelle
Jörg Ristow
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