BPOL NRW: Einreise am Flughafen Düsseldorf endet in der Haftanstalt

Düsseldorf (ots) - Die Einreise eines Deutschen endete gestern in der Justizvollzugsanstalt. Der Mann wurde bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Genf festgestellt.

Insgesamt wurde der 35-Jährige zweimal zur Festnahme und zweimal zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Die Staatsanwaltschaft Essen verurteilte ihn wegen Unterschlagung zu einer Geldstrafe von 3.073,50 Euro oder einer Freiheitsstrafe von 100 Tagen. Die Staatsanwaltschaft Münster hingegen verhängt eine Geldstrafe von 5.085,50 Euro oder eine Freiheitsstrafe von 100 Tagen wegen Steuerhinterziehung. Der in Haltern am See lebende Mann wurde des Weiteren von der Staatsanwaltschaft Essen und Bochum wegen eines Wohnungseinbruchdiebstahls und wegen Betruges zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Damit die beiden Staatsanwaltschaften den Mann postalisch erreichen können, wurde seine Wohnanschrift aufgenommen und an die zuständige Staatsanwaltschaft weitergeleitet. Da der 35-Jährige die geforderten Geldstrafen nicht bezahlen konnte, wurde er in die Justizvollzugsanstalt Düsseldorf verbracht.



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