Fahren ohne Fahrerlaubnis

Roller auf Abschlepper II
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Stadt Gifhorn (ots) - Im Rahmen von mehreren Verkehrskontrollen wurden am Wochenende 4 Fahrzeugführer ohne eine erforderliche Fahrerlaubnis angehalten.

Ein 15-jähriger Gifhorner hatte seinen Motorroller durch technische Veränderungen schneller gemacht und konnte am Freitagabend bei der Kontrolle die dadurch erforderlich gewordene Fahrerlaubnis nicht vorzeigen. Seine ausgehändigte Mofaprüfbescheinigung gilt nur für Motorroller bis 25 km/h. Die Weiterfahrt wurde untersagt und der 15-jährige wurde an seine Mutter übergeben.

Ebenfalls am Freitagabend wurden zwei Motorroller auf der B 4 zwischen der Abfahrt Heidland und der B 188 gemeldet. Beide Roller fuhren durch technische Veränderungen am Antrieb schneller als die erlaubten 25 km/h. Sie konnten beide ebenfalls keinen erforderlichen Führerschein vorweisen. Zusätzlich hatte ein Roller noch einen schlecht beleuchteten Fahrradanhänger hinter sich. Auf diesem war ein weiterer Motorroller verladen. Dieser Roller war unzureichend auf dem Hänger befestigt und verlor Betriebsstoffe. Die beiden Fahrzeugführer, 53 und 27 Jahre alt aus Fassberg, hatten den verladenen Roller in Isenbüttel gekauft und wollten ihn nach Fassberg transportieren. Zur Gefahrenabwehr wurden die Fahrzeuge per Abschlepper von der B 4 transportiert und die Weiterfahrt untersagt.

Am Sonntagmorgen wurde ein 32-jähriger Gifhorner Pkw-Fahrer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis kontrolliert. Er wohnt seit mehr als 6 Monaten in Deutschland und konnte nur seinen albanischen Führerschein vorzeigen. Einer erforderlichen Umschreibung seines Führerscheines beim Landkreis Gifhorn ist er bislang nicht nachgekommen.

Gegen alle genannten Fahrzeugführer wurde ein Strafverfahren wegen Fahren ohne erforderliche Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde jeweils untersagt.



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