Bad Wildungen / Fritzlar / Gudensberg: Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes: Vertragsunterzeichnung mit Staatssekretär Koch

v.l. sitzend: Frank Börner, Bürgermeister Gudensberg, Volker Zimmermann, Bürgermeister Bad Wildungen, Werner Koch, Staatssekretär im Hessischen Innenministerium, Hartmut Spogat, Bürgermeister Fritzlar
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Kassel (ots) - Am heutigen Montagnachmittag unterzeichneten der Staatssekretär im Hessischen Innenministerium, Werner Koch, und die Bürgermeister der Städte Bad Wildungen (Volker Zimmermann), Fritzlar (Hartmut Spogat) und Gudensberg (Frank Börner) den Vertrag zur Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes.

Die Unterzeichnung der Koordinationsverträge im Sitzungssaal 1 des Bad Wildunger Rathauses begleiteten auch Vertreter der betroffenen Kommunen, des Landespolizeipräsidiums und des Polizeipräsidiums Nordhessen. Neben Herrn Eberhard Möller, Polizeivizepräsident des Polizeipräsidiums Nordhessen, der ein Grußwort an die Anwesenden richtete, nahmen auch die Direktionsleiter der Landkreise Waldeck-Frankenberg, Kriminaldirektor Achim Kaiser, und Schwalm-Eder, Kriminaldirektor Hubertus Hannappel, sowie weitere Vertreter des Polizeipräsidiums Nordhessen teil.

Mehr Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger, Unterstützung der Vollzugspolizei und aktives Eintreten der Bevölkerung gegen Kriminalität sind die Kernpunkte, die das Hessische Ministerium des Innern und für Sport mit dem Modellprojekt "Freiwilliger Polizeidienst" verbindet. Der Freiwillige Polizeidienst dient dem Ziel, insbesondere durch das

   -Zeigen von Präsenz, -Beobachten und Melden von Wahrnehmungen 
betreffend die öffentliche Sicherheit und Ordnung und -vorbeugende 
Gespräch mit dem Bürger, 
die objektive und subjektive Sicherheitslage im Bereich der Städte und Gemeinden weiter zu verbessern.

Torsten Werner Pressesprecher Tel.: 0561 - 910 1020

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Presseinformation des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport vom 27. August 2018

Staatssekretär Werner Koch: "Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erhöhen" Bad Wildungen, Fritzlar und Gudensberg führen Freiwilligen Polizeidienst ein

Wiesbaden/Bad Wildungen. Werner Koch, Staatssekretär im Hessischen Innenministerium, hat im Rathaus der Stadt Bad Wildungen den Vertrag zur Einführung des Freiwilligen Polizeidienstes unterzeichnet. Die Städte Bad Wildungen, Fritzlar und Gudensberg streben im Rahmen der Interkommunalen Zusammenarbeit eine Kooperation im Bereich des Freiwilligen Polizeidienstes an.

"Die Einrichtung des Freiwilligen Polizeidienstes in den drei Kommunen ist ein wertvoller Baustein der Sicherheitsarchitektur des Landes Hessen. Sicherheit ist nicht nur Aufgabe der Polizei, sondern eine Aufgabe für uns alle. Daher freut es mich umso mehr, dass es Menschen gibt, die sich freiwillig für das Wohl und für die Sicherheit ihrer Mitbürgerinnen und Mitbürger einsetzen. In Bad Wildungen, Fritzlar und Gudensberg sind künftig 20 Freiwillige Polizisten unterwegs, welche in der Öffentlichkeit Präsenz zeigen und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger erhöhen werden. Freiwillige Polizisten können dabei einerseits Eindrücke von Bürgernöten und andererseits Einblicke in die Arbeit der Schutzleute gewinnen und so zum Verständnis zwischen Bürger und Polizei beitragen. Durch Beraten, Melden und Vermitteln ist in vielen Fällen Abhilfe möglich. Als Nachbarn in Uniform sind die Freiwilligen in Bad Wildungen, Fritzlar und Gudensberg Bindeglied zur Polizei und damit Ansprechpartner für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort", sagte Staatssekretär Werner Koch.

Der Freiwillige Polizeidienst erfüllt eine wichtige Funktion. Er stärkt durch das aktive Engagement der Bürgerinnen und Bürgern das Sicherheitsgefühl in den Kommunen. Zudem wird die Polizei entlastet, die sich mehr und brennpunktorientierter auf die Verhütung und Verfolgung von Straftaten konzentrieren kann. In Bad Wildungen und Fritzlar sind acht, in Gudensberg vier Helferinnen und Helfer für Freiwilligen Polizeidienst vorgesehen. Mit den drei Kommunen gibt es in Hessen damit aktuell in 90 von 423 Kommunen einen aktiven Freiwilligen Polizeidienst.

KOMPASS vernetzt Kommune und Polizei Der Staatssekretär betonte, dass die Hessische Landesregierung neben dem Freiwilligen Polizeidienst das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger mit dem Programm KOMPASS (KOMmunalProgrAmmSicherheitsSiegel) stärke. Durch die Teilnahme an der Sicherheitsinitiative können Städte und Gemeinden die Sicherheit in ihrer Kommune selbst in die Hand nehmen, in dem sie gemeinsam mit der Polizei, den Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Sicherheitspartnern individuelle Lösungen für die jeweiligen Probleme vor Ort entwickeln.

"Mit der neuen Initiative KOMPASS wollen wir den Weg zu einer noch besseren Zusammenarbeit zwischen der Polizei und unseren Kommune ebnen. KOMPASS setzt dabei auf eine enge Vernetzung aller Verantwortlichen in Ihrer Kommune, respektive den Bürgerinnen und Bürgern, Vereinen, Verbänden und der Wirtschaft, die gemeinsam durch individuelle und konkrete Maßnahmen die Sicherheitslage weiterentwickeln und verbessern können", so der Staatssekretär.

Die Stadt Gudensberg , die Dom- und Kaiserstadt Fritzlar sowie Bad Wildungen haben bereits ihr Interesse am Landesprogramm bekundet und wollen ebenfalls KOMPASS-Kommune werden.

Hintergrund: Bereits im Jahr 2000 wurde der Freiwillige Polizeidienst in Hessen eingeführt. Derzeit beteiligen sich rund 400 aktive Polizeihelfer in 90 Kommunen an diesem Erfolgsmodell. Die Ehrenamtler sind engagierte Bürgerinnen und Bürger - keine klassischen Polizeibeamtinnen und -beamten. Ihnen stehen eine Reihe von Befugnissen zu, die von Identitätsfeststellungen bis hin zum Erteilen von Platzverweisen reichen. Das Land Hessen kommt für die Ausrüstung und Ausstattung der freiwilligen Polizeihelferinnen und Polizeihelfer auf. Die Kosten für die Aufwandsentschädigung, die die Helferinnen und Helfer erhalten, tragen die jeweiligen Städte und Gemeinden. Ob eine Kommune den Freiwilligen Polizeidienst einführt oder bereits geschaffene Stellen auch nachbesetzt, entscheidet die jeweilige Kommune. Das Land Hessen steht dabei mit Rat und Tat - wie zum Beispiel einer Förderung aus dem Programm Interkommunale Zusammenarbeit (IKZ) - an ihrer Seite.



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