Kassel (ots) - Mehrere Dutzend auf einer öffentlichen Straße in Kassel abgefeuerte Schüsse lösten am Samstagnachmittag einen Polizeieinsatz aus und trübten so die Feierlichkeiten einer türkischen Hochzeit. Mit der Aktion, die nach dem Waffengesetz unter Strafe steht, hatte ein Hochzeitsgast zudem für Aufsehen und große Verunsicherung bei dortigen Anwohnern gesorgt. Nachdem mehrere Streifen der Kasseler Polizei am Einsatzort eingetroffen waren und die Ermittlungen aufnahmen, ließ sich der Schütze unter den Hochzeitsgästen ermitteln und bei ihm eine Schreckschusswaffe sowie Munition sicherstellen. Der 24-Jährige, der keinen erforderlichen kleinen Waffenschein besitzt, muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten. Die Feiernden mussten eine andere Örtlichkeit aufsuchen, zumal sie den rechten Fahrstreifen der Straße mit ihren Fahrzeugen blockierten.
Unklare, nicht ungefährliche Situation für Polizisten
Dass es sich um eine Schreckschusswaffe handelt, ist zu Beginn eines solchen Einsatzes für die eingesetzten Beamten in der Regel nicht bekannt. Zur Abwehr möglicher Gefahren für Leib und Leben von Unbeteiligte müssen sie jedoch schnell einschreiten und damit rechnen, auch mit scharfen Schusswaffen konfrontiert zu werden. Zudem kennen sie den jeweiligen Anlass sowie den Schützen anfänglich nicht, sodass solche Einsätze unter größtmöglicher Eigensicherung und unter äußerst sensiblem Vorgehen durchgeführt werden. Dabei ist nicht auszuschließen, dass unbedarftes Handeln von Personen im Besitz von Waffen weitreichende Folgen, bis hin zum Schusswaffengebrauch durch die Polizei haben kann. In diesem Fall ging der Einsatz für alle Beteiligten glücklicherweise glimpflich aus: Die Hochzeitsgäste verhielten sich von Beginn an vernünftig. Die Schusswaffe war beim Eintreffen der Beamten in dem Handschuhfach eines Pkw verstaut und konnte dort sichergestellt werden.
Leere Patronenhülsen auf der Straße
Wie die vor Ort eingesetzten Beamten des Polizeireviers Mitte berichten, waren sie gegen 15:30 Uhr wegen der Schüsse in der Hoffmann-von-Fallersleben-Straße, Ecke Schillerstraße, alarmiert worden. Zwölf stadteinwärts auf dem rechten Fahrstreifen stehende Pkw stellten sie dort fest, die offenkundig der Hochzeitsfeier angehörten. Zahlreiche leere Patronenhülsen fanden sich auf der Straße und zeugten davon, dass tatsächlich Schüsse abgefeuert worden waren. Der mutmaßliche Schütze gab sich zunächst nicht zu erkennen. Als die Beamten die Identität der Anwesenden feststellten und mit Durchsuchungen begannen, offenbarte der in Kassel wohnende 24-Jährige sich der Polizei und nannte das Handschuhfach seines Pkw als den Ort, an dem er die Waffe aufbewahrte.
Straftat und Ordnungswidrigkeit
Das Führen der Schreckschusswaffe in der Öffentlichkeit ohne behördliche Erlaubnis, in diesem Fall ein kleiner Waffenschein, stellte eine Straftat dar, die mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden kann. Das Schießen mit solchen Waffen außerhalb von Schießstätten ist ohnehin nach dem Waffengesetz grundsätzlich verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit Geldbuße bis zu 10.000 Euro geahndet werden kann. Die weiteren Ermittlungen dauern an.
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