Görlitz (ots) - Dass das Führen eines Kraftfahrzeuges in der Bundesrepublik Deutschland lediglich mit einem so genannten Lernführerschein aus dem Vereinigten Königreich aus rechtlichen Gründen nicht funktioniert, muss sich nun wohl ein polnischer Kraftfahrer eingestehen. Der 46-Jährige war gestern auf der Autobahn in Richtung Polen unterwegs, als er gegen 14.30 Uhr mit seinem Audi A3 bei Ludwigsdorf angehalten wurde. Scheinbar war es nicht die erste Fahrt ohne gültige Fahrerlaubnis, teilte der Mann gegenüber den Bundespolizeibeamten doch mit, dass er nach Feierabend soeben von seiner Bautzener Arbeitsstelle zu seinem Wohnort nach Bogatynia (Reichenau) fahre. Das Fahren ohne Fahrerlaubnis wurde angezeigt.
In der darauffolgenden Nacht gegen 01.35 Uhr erwischte eine Streife der Bundespolizei einen weiteren polnischen Schwarzfahrer. Dieser war mit seinem Peugeot bei der Autobahnanschlussstelle Kodersdorf aufgefallen. Während der anschließenden Kontrolle erklärte er, er habe seinen Führerschein zu Hause in Polen vergessen. Als ihn die Ordnungshüter darüber in Kenntnis setzten, dass diese Aussage unverzüglich über die zuständigen polnischen Behörden überprüft wird, rückte der 30-Jährige mit der Wahrheit heraus. Demnach besitzt er keinen Führerschein und hat auch noch nie eine Fahrschule besucht. Abermals wurde das Fahren ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
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