Wismar (ots) - Gestern Morgen um 08:15 Uhr wurde die Polizei in Wismar über einen Mann informiert, der in Wismar Dargetzow zu seinem Pkw getorkelt und damit Richtung Innenstadt gefahren sei. Ein Streifenwagen des Polizeihauptreviers fuhr dem beschriebenen Pkw entgegen und konnte das Fahrzeug folgend anhalten, um eine Verkehrskontrolle durchzuführen. Dabei stellten die Beamten einen Atemalkohol von über 2 Promille bei dem 51-jährigen Fahrer fest und seinen Führerschein sicher. Weiter veranlassten sie eine Blutprobenentnahme und leiteten ein Ermittlungsverfahren ein.
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In Pennewitt kontrollierten Beamte des Polizeihauptreviers Wismar gestern Nachmittag einen Autofahrer. Wie sich herausstellte war der 41-Jährige ohne die erforderliche Fahrerlaubnis und mit einem Atemalkoholwert von 1,05 Promille unterwegs. Es folgte eine beweiskräftige Atemalkoholanalyse (Evidential-Messung), die Untersagung der Weiterfahrt und die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens wegen Verstoßes gegen die 0,5 Promille-Grenze und Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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Ebenfalls ohne eine erforderliche Fahrerlaubnis war gestern Abend eine 32-jährige Frau mit einem nicht zugelassenen Pkw in Schönberg unterwegs. Die Polizei erstattete Anzeige gegen die Frau, die derzeit ein dreimonatiges Fahrverbot verbüßt, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Verstoßes gegen die Abgabenordnung und das Pflichtversicherungsgesetz.
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Kurz nach Mitternacht am 28.08.18 kontrollierte eine Streife des Polizeihauptreviers Wismar einen Audi in der Zeughausstraße in Wismar. Aufgefallen war ihnen der Wagen, weil Abblendlicht und Blinker augenscheinlich aufgrund eines zurückliegenden Unfallschadens defekt waren. Der 50-jährige Syrer wies sich aus und zeigte seinen Saudi Arabischen Führerschein vor. Es stellte sich heraus, dass der 50-Jährige sich bereits über sechs Monate in Deutschland aufhält und sich vor Ablauf des halben Jahres eine nationale Fahrerlaubnis hätte beschaffen müssen. Die Polizisten untersagten die Weiterfahrt und erstatteten Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis.
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