Nürnberg (ots) - Wie bereits heute Nacht (28.08.2018) mit Meldung 1276 berichtet, kam es im Nürnberger Stadtteil St. Peter zu einem Ereignis, das einen umfangreichen Polizeieinsatz erforderte. Vorausgegangen war die telefonische Mitteilung eines Tötungsdeliktes.
Ein zur Tatzeit unbekannter Anrufer teilte kurz nach 21:30 Uhr mit, er habe seine Freundin in der Kupferstraße umgebracht. Außerdem sei in der betroffenen Wohnung Sprengstoff deponiert.
Unverzüglich fuhren mehrere Streifen der PI Nürnberg-Ost zum Einsatzort - ein Mehrfamilienhaus. Gleichzeitig alarmierte die Einsatzzentrale Kräfte des Unterstützungskommandos und der Spezialeinheiten Nordbayerns.
Inzwischen hatten vier Anwesende der Wohnung das Haus verlassen und wurden von der Polizei vorläufig festgenommen. Zwei Personen davon waren Bewohner des Anwesens.
Auf Grund der Mitteilung, dass sich am vermeintlichen Tatort Sprengstoff befinden soll, dies aber nicht zutraf, durchsuchten Sprengstoffspezialisten der Nürnberger Polizei sowie ein speziell ausgebildeter Diensthund trotzdem das Haus und die Wohnung. Es fanden sich weder Explosivmittel noch eine Leiche.
Die vorläufig festgenommenen Personen im Alter zwischen 24 und 27 Jahren wurden zur Dienststelle gefahren, um ihre Personalien festzustellen. Im Anschluss daran konnten sie entlassen werden.
Die während des Einsatzes durchgeführten Ermittlungen führten am frühen Morgen auf die Spur eines 24-jährigen Mannes aus dem Landkreis Nürnberger Land. Beamte der Nürnberger Polizei nahmen ihn inzwischen fest und durchsuchten seine Wohnung. Mittlerweile ergab sich der dringende Tatverdacht, dass der Beschuldigte der bis dahin anonyme Anrufer war. Zum Sachverhalt macht er derzeit keine Angaben.
Die Kriminalpolizei Schwabach hat die abschließende Sachbearbeitung übernommen. Sie leitete Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sowie Vortäuschens einer Straftat (Tötungsdelikt) ein. Die Polizei prüft außerdem, ob dem Beschuldigten die Kosten des Einsatzes auferlegt werden können. Diesbezüglich bleibt der Ausgang des Strafverfahrens abzuwarten.
Bert Rauenbusch/n
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