Hamburg (ots) - Kurz vor seinem Flug in die Türkei stoppte die Bundespolizei am Flughafen Hamburg einen 47-jährigen Mann, gegen den drei Haftbefehle vorlagen. Er hatte eine Gesamtgeldstrafe in Höhe von 4210,00 Euro und zusätzliche Kosten von 155,50 Euro bisher nicht gezahlt.
Gestern am späten Vormittag kontrollierten Bundespolizisten Fluggäste, die auf dem Weg nach Izmir waren. Als ihnen ein 47-jähriger türkischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle seinen Reisepass vorlegte und die Beamten seine Daten mit dem polizeilichen Fahndungssystem abglichen, stellten Sie fest, dass gegen den Mann gleich drei aktuelle Haftbefehle vorlagen.
Zunächst hatte die Staatsanwaltschaft Hamburg Ende 2017 den Mann zur Festnahme ausgeschrieben, da er eine offene Geldstrafe von 2700,00 Euro und zusätzlich Kosten in Höhe von 117,00 Euro nicht bezahlt hatte. Das Amtsgericht Hamburg-Altona hatte einen Strafbefehl gegen den 47-Jähriegn erlassen. Der Grund: Vorsätzliches Führen eines Kraftfahrzeuges ohne Fahrerlaubnis.
Wegen einer Ordnungswidrigkeit lag ein zweiter Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Hamburg gegen den Mann vor. Hier hatte er eine Geldbuße von 10,00 Euro und zusätzliche Kosten von 38,50 Euro nicht gezahlt. Alternativ warteten auf den Mann zwei Tage Erzwingungshaft.
Der Grund für den dritten Haftbefehl war wieder das vorsätzliche Fahren ohne Fahrerlaubnis. Der Mann war Ende des letzten Jahres durch das Amtsgericht Neumünster zu einer Geldstrafe in Höhe von 1500,00 Euro verurteilt worden. Da er auch diesen Betrag bisher nicht gezahlt hatte, war er durch die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel zur Festnahme ausgeschrieben worden.
Zusammen waren durch den Mann 4365,50 inklusive Kosten zu zahlen. Den ersten Teilbetrag in Höhe von 2817,00 Euro konnte er vor Ort in bar zahlen. Die restliche Zahlung übernahmen Angehörige.
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