Greifswald (ots) - Der Geschädigte hatte sich für den 03.09.2018 mit der späteren Beschuldigten in seiner Wohnung verabredet. Gegen 17:30 Uhr klingelte die Beschuldigte und der Geschädigte ließ sie in seiner Wohnung. Eine Minute später klingelte es erneut. Der Geschädigte öffnete die Tür und wurde sofort durch vier männlichen Personen gewaltsam in seine Wohnung gedrängt. Der Geschädigte kannte die Personen durch gemeinsamen Drogenkonsum. Einer der Beschuldigten gab an, dass der Geschädigte ihm Drogen entwendet hätte, welche er jetzt bezahlen soll. Der Geschädigte wurde aufgefordert, über sein Handy den aktuellen Kontostand abzufragen. Als der Kontostand bekannt war, wurde der Geschädigte aufgefordert 270,-EUR von seinem Konto abzuheben. Dann wurde ihm das Handy entrissen. Zwischenzeitlich entwendeten die Beschuldigten eine X-Box und diverse Spiele. Der Geschädigte wurde aufgefordert die Bankkarte zu suchen, nachdem diese in seiner Brieftasche nicht aufgefunden wurde. Während der Suche wurde dem Geschädigten gedroht, dass sie ihn umbringen und verscharren werden. Dabei äußerten sie, dass sie eine Pistole besitzen und ihn damit erschießen werden. Während der Suche wurde der Geschädigte mit einem Besenstiel geschlagen. Einer der Beschuldigten hielt ein Schraubendreher in der Hand und deute ständig einen Stich in Richtung des Geschädigten an. Dasselbe tat ein weiterer Beschuldigter mit einem Messer. Dabei drohten sie den Geschädigten ihn abzustechen, wenn er nicht bald die Bankkarte findet. Nachdem der Geschädigte die Bankkarte gefunden hatte, fuhren drei Beschuldigte mit dem Geschädigten zu einem Sparkassenautomaten. Die beiden anderen Beschuldigten verblieben in der Wohnung des Geschädigten. Nachdem die Beschuldigten mit dem Geschädigten an der Sparkasse angekommen waren, warteten sie vor dem Automatenraum. Im Automatenraum befanden sich zwei Kunden, welche der Geschädigte ansprach und um Hilfe bat. Einer der Kunden rief die Polizei. Dieses beobachteten die vor dem Raum stehenden Beschuldigten und flüchteten daraufhin mit dem Tatfahrzeug. Wenig später konnte das Tatfahrzeug mit den fünf Beschuldigten durch die Polizei gestellt werden. Im Tatfahrzeug befand sich das Diebesgut aus der Wohnung des Geschädigten, Betäubungsmittel und Konsumutensilien.
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