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Das Damenrad konnte noch am Einsatzort einem Anwohner zugeordnet werden, der es unbeschädigt, jedoch mit beschädigtem Schloss, zurückerhielt. Die Ermittlungen dauern an.
Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss hat im Jahr 2017 insgesamt 2093 Fahrraddiebstähle registriert. Um diese Taten zu verhindern und um Diebstahlsfälle aufklären zu können, rät die Polizei zur kostenlosen Fahrradkodierung.
Die Polizei kann gestohlene Gegenstände nur als solche erkennen, wenn der rechtmäßige Eigentümer den Diebstahl anzeigt und das Diebesgut zur Fahndung ausgeschrieben wird. Hierzu eignen sich Individualkennzeichnungen, zum Beispiel Fahrradrahmennummern. Wer sicher gehen möchte, dass sein Fahrrad eindeutig zugeordnet werden kann, lässt es kodieren. Die Kodierung, in Form eines individuellen Aufklebers am Rad, kann von Polizisten vor Ort überprüft und der Eigentümer so ermittelt werden. Zudem schreckt eine Kodierung Gelegenheitstäter ab, denn die Wahrscheinlichkeit anhand eines kodierten Fahrrades überführt zu werden ist hoch. Bürgerinnen und Bürger haben die Möglichkeit ihr Fahrrad bei der Polizeiwache an der Jülicher Landstraße in Neuss während der Bürodienstzeiten kodieren zu lassen. Hierzu wird, neben dem Fahrrad, ein Eigentumsnachweis (z.B. Rechnung) und ein Personalausweis benötigt.
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