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Mettmann (ots) - Am Dienstagnachmittag des 04.09.2018, um 13.30 Uhr, führten Spezialisten vom Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde Mettmann allgemeine Verkehrskontrollen auf der innerörtlichen Bergstraße in Mettmann durch. Dabei wurden sie aufmerksam auf einen PKW VW Golf GTI (Typ VI), der von einem 22-jährigen Velberter geführt wurde. Dieser hatte beim Abbiegen von der Elberfelder Straße in die Bergstraße seine Fahrt verlangsamen müssen, wobei aus der Abgasanlage des Golfs überlaute Knallgeräusche, ähnlich einer Maschinengewehrsalve, zu vernehmen waren. Fahrzeug und Fahrzeugführer wurden daher auf der Bergstraße angehalten und kontrolliert. Der Fahrzeugführer, obwohl nach eigenen Angaben angehender Kraftfahrzeugmechatroniker, gab sich zunächst ahnungslos. Nachdem aber die zuvor gehörten Knallgeräusche, aus der Abgasanlage des Golfs, mit gezielter Betätigung des Gaspedals bei laufendem Motor ("Gasstöße"), am Kontrollort erneut reproduziert werden konnten, wurde von den eingesetzten Beamten die sofortige Vorführung des Fahrzeugs bei einer örtlichen Prüforganisation für den Kraftfahrzeugverkehr angeordnet, um eine offensichtlich erscheinende Manipulation der Abgasanlage durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen beweisfest dokumentieren zu lassen.
Ein Kraftfahrzeugsachverständiger stellte daraufhin im Rahmen seiner nur wenige Minuten später erfolgten Prüfung fest, dass an dem Golf GTI nahezu der gesamte Abgasstrang, nämlich vom Turbolader bis zum Endtopf der Auspuffanlage, durch ein Abgasrohr mit einem deutlich größeren Durchmesser baulich verändert worden war. Außerdem war der originale Katalysator gegen einen Zubehör-Katalysator ohne amtliche Zulassung ausgetauscht worden. Diese gezielten Veränderungen führten zu der zuvor im Straßenverkehr festgestellten besonderen Geräuschentwicklung. Eine durchgeführte Schalldruckmessung des TÜV ergab für den manipulierten Golf einen Wert von 107 Dezibel - ein Wert, der Hörschäden verursachen kann. Der erlaubte Höchstwert für den geprüften VW Golf GTI (Typ VI) liegt bei 81 Dezibel.
Im Anschluss an die Sachverständigenprüfung wurde dem 22-jährigen Fahrzeugführer und -halter des Golfs die Weiterfahrt mit sofortiger Wirkung untersagt. Die Beamten legten eine Anzeige gegen den Velberter vor. Diesen erwartet nun ein Verfahren wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer hohen Geldbuße und einem Punkt in der Verkehrssünderdatei des Kraftfahrtbundesamtes in Flensburg. Zudem muss er sein Fahrzeug natürlich erst wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand versetzen, wenn er den Golf GTI auch weiterhin im öffentlichen Straßenverkehr bewegen will.
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