Neubrandenburg (ots) - Am 05.09.2018 gegen 17:25 Uhr ist es auf der Ihlenfelder Straße in Neubrandenburg zu einem gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gekommen, bei welchem ein Radfahrer verletzt wurde. Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr ein 40-Jähriger mit seinem Rennrad auf der Ihlenfelder Straße aus Ihlenfeld kommend in Richtung Stadtzentrum. Dabei fuhr er auf der Straße und benutzte nicht den vorhandenen Radweg. Als der Rennradfahrer die Abfahrt nach Monckeshof passierte, bemerkte er ein Kleinkraftrad der Marke Simson hinter sich. Der Fahrzeugführer dieses Kleinkraftrades fragte den Geschädigten lautstark, warum er mit seinem Rad nicht auf dem vorhandenen Radweg fährt. Da der 40-Jährige keinerlei Diskussionen mit dem Mopedfahrer führen wollte, fuhr er schneller mit seinem Rad. Im weiteren Verlauf fuhr auch der Fahrzeugführer des Kleinkraftrades schneller und trat mit seinem beschuhten Fuß nach dem Geschädigten. Durch den Tritt des Beschuldigten kam der Rennradfahrer ins Straucheln, überschlug sich mehrfach und kam auf dem Grünstreifen verletzt zum Liegen. Der 40-Jährige musste mit dem Rettungswagen in das Neubrandenburger Klinikum verbracht werden. Der Fahrzeugführer des Kleinkraftrades hingegen fuhr einfach weiter in Richtung Sponholzer Straße.
Zwei Zeugen waren vor Ort. Diese konnten die Aussagen des geschädigten Rennradfahrers bestätigen. Zu dem tatverdächtigen Mopedfahrer ist bekannt, dass er ca. 30- 40 Jahre alt war, einen Vollbart hatte und einen alten DDR- Helm auf dem Kopf trug. Bei dem Kleinkraftrad handelte es sich um ein blaues Moped der Marke Simson (Schwalbe). Die Ermittlungen wegen des gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr sowie der gefährlichen Körperverletzung wurden im Kriminalkommissariat Neubrandenburg aufgenommen. Zeugen, die Angaben zu dem tatverdächtigen Fahrer des Kleinkraftrades oder andere Hinweise geben können, richten diese bitte an die Polizei in Neubrandenburg unter 0395-5582 5224.
Die Themen "Radfahrer im Straßenverkehr" und auch die "Beziehungen zwischen Radfahrern und Autofahrern im Alltag" bewegen die Neubrandenburger Bürger seit geraumer Zeit. So gibt es immer wieder Beschwerden der Radfahrer über die Autofahrer und der Autofahrer und Fußgänger über die Radfahrer. In den Grundregeln gemäß §1 der Straßenverkehrsordnung steht geschrieben, dass jeder Verkehrsteilnehmer zur ständigen Vorsicht und gegenseitigen Rücksichtnahme aufgefordert wird. Ebenso: "Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird." Wir als Polizei möchten alle Verkehrsteilnehmer bitten, sich an die Grundregeln der Straßenverkehrsordnung zu halten.
Insbesondere für die Fahrradfahrer machen wir auf den §2 Abs. 4 STVO aufmerksam. Geschrieben steht hier die Radwegebenutzungspflicht für Fahrradfahrer, wenn der Radweg durch Zeichen 237, 240 oder 241 (blaue Schilder mit Radfahrer) beschildert ist. Rechte Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen, müssen aber nicht benutzt werden. Linke Radwege ohne die Zeichen 237, 240 oder 241 dürfen nur benutzt werden, wenn dies durch das allein stehende Zusatzzeichen "Radverkehr frei" angezeigt ist. Wer mit dem Rad fährt, darf ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und zu Fuß Gehende nicht behindert werden.
Rückfragen bitte an:
Diana Mehlberg
Polizeiinspektion Neubrandenburg
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