Fürth (ots) - Ein eher außergewöhnlicher Sachverhalt fuhr gestern Vormittag vor einer Streife der Fürther Verkehrspolizei. Ein zulassungsfreier Kleinwagen war verbotswidrig auf der autobahnähnlich ausgebauten Bundesstraße 8 unterwegs.
Die Beamten fuhren gegen 12:00 Uhr auf der Bundesstraße 8 in Fahrtrichtung Neustadt/Aisch, als an der Ausfahrt Seukendorf plötzlich ein auffällig langsamer Kleinwagen vor ihnen auftauchte. Das Kraftfahrzeug wurde angehalten und kontrolliert.
Am Steuer saß ein 61-jähriger Mann aus dem Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim. Bei der Überprüfung der Fahrzeugpapiere stellte sich heraus, dass die Höchstgeschwindigkeit des Pkws mit 25 km/h angegeben war. Allerdings durfte der Mann schon aus diesem Grund die Bundesstraße 8 nicht befahren. Dies ist nur für Kraftfahrzeuge mit einer Bauart bedingten Mindestgeschwindigkeit von 60 km/h zulässig.
Der zweite Grund allerdings wiegt schwerer: Der 61-Jährige hätte für das Führen des Kfz eine Fahrerlaubnis benötigt. Diese konnte er aber nicht vorweisen, war sogar noch nie im Besitz einer solchen. An seinem Fahrzeug war aber richtigerweise ein blaues Versicherungskennzeichen angeschraubt.
Die Verkehrspolizisten stellten den Wagen verkehrssicher und ordnungsgemäß ab. Der Fahrer wird wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie einer Ordnungswidrigkeit nach der Straßenverkehrsordnung angezeigt.
Bert Rauenbusch/n
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