Reutlingen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Stuttgart und des Polizeipräsidiums Reutlingen:
Ergänzung zu den Pressemitteilungen vom 04.09.2018/15.32 Uhr und vom 05.09.2018/16.19 Uhr
Neuhausen a.d. Fildern (ES): Einen ersten Ermittlungserfolg verzeichnet die Soko Linde im Tötungsdelikt zum Nachteil der 84-jährigen Seniorin in Neuhausen, das sich wie bereits berichtet am Abend des 3. September 2018 ereignet hatte. Ein 30-jähriger Deutscher aus einer Esslinger Kreisgemeinde wurde in den Abendstunden des 7. September 2018 vorläufig festgenommen.
Der Durchbruch gelang der zwischenzeitlich 50-köpfigen Sonderkommission unter anderem aufgrund der akribischen Spurensicherung am Tatort und der schnellen Spurenauswertung beim Landeskriminalamt Baden-Württemberg. Am Tatort gesicherte DNA-Spuren waren im Laufe des Freitags zweifelsfrei dem polizeilich bereits bekannten 30-Jährigen zugeordnet worden. Dieser lag aufgrund eines zurückliegenden Diebstahls bereits in der DNA-Datei ein. Der Beschuldigte kannte die Frau und ihren Wohnort aufgrund von früheren Begegnungen. Bislang bestreitet er, etwas mit dem gewaltsamen Tod der Frau zu tun zu haben.
Wie die Ermittlungen ergaben, war nach der Tat am Abend des 3. September 2018, erfolglos versucht worden, mit der aus der Wohnung des Opfers fehlenden Scheckkarte an einem Geldautomaten in Filderstadt Geld abzuheben. Der Verdächtige, der sich eigenen Angaben zufolge seit längerem in einer angespannten, finanziellen Lage befand, räumte zwar ein, für diesen Abhebeversuch verantwortlich zu sein, einen Raub der Karte und die Tötung der Seniorin weist er aber von sich.
Er wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Samstag, 8. September 2018, dem Haftrichter beim Amtsgericht Stuttgart vorgeführt. Dieser ordnete gegen den 30-Jährigen die Untersuchungshaft an.
Unterdessen dauern die umfangreichen Ermittlungen der Sonderkommission weiter an. (ak)
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