BPOLI LUD: Erst Schutzgewahrsam, dann Krankenhaus

Görlitz (ots) - Hin und wieder ist es erforderlich, dass die Polizei eine Person zum eigenen Schutz in Gewahrsam nehmen muss, wenn diese beispielsweise einer Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt oder hilflos ist. Ein solcher Fall ereignete sich am Samstag in Görlitz. Der Dienststelle lag am Abend eine Information eines aufmerksamen Triebfahrzeugführers vor, wonach sich ein Unbekannter im Schienengleis bei Gersdorf bewegte. Gegen 20.00 Uhr trafen die Beamten auf einen völlig verwirrten, orientierungs- und ausweislosen Mann aus Libyen, der sich bis zu diesem Zeitpunkt wohl mehr im Gleis als außerhalb der Schienen aufhielt. Im eigenen Interesses wurde der 19-Jährige in Schutzgewahrsam genommen und zum Bundespolizeirevier nach Görlitz gebracht. Dort wurde die vollständige Identität geklärt, ein Verwarngeld wegen unzulässiger Gleisüberschreitung erhoben aber auch ein Drogenschnelltest durchgeführt. Das Ergebnis des Tests ließ auf den Konsum von Rauschgift schließen. Als der Libyer dann später entlassen werden sollte, weigerte er sich mit Händen und Füßen gegen diese Entlassung. Später brachte ihn ein Rettungswagen zur weiteren medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus.



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