BPOLI LUD: Staatenlose müssen zurück nach Polen

Görlitz (ots) - Nur wenige Momente dauerte für vier Staatenlose der Aufenthalt in Deutschland. Die Männer waren am Samstagmorgen eingereist, um einer illegalen Erwerbstätigkeit im Bundesgebiet nachzugehen. Bundespolizisten kamen den 30, 34, 40 und 46 Jahre alten Nichtbürgern aus Lettland auf die Schliche, nachdem sie dessen lettischen Pkw bei Kodersdorf angehalten hatten.

Befragt man zum Beispiel das Internet, findet sich zu dem Wort "Nichtbürger" der Hinweis, dass es sich nach lettischem Recht um Menschen mit dauerhaftem Aufenthaltsrecht in Lettland handelt, die weder die lettische noch eine andere Staatsbürgerschaft besitzen. Sofern ein Nichtbürger aus Lettland Inhaber eines gültigen lettischen Fremdenpasses ist, darf er sich für touristische Zwecke innerhalb eines Zeitraumes von 180 Tagen für 90 Tagen im Schengen-Raum aufhalten.

Im vorliegenden Fall war jedoch das Reiserecht angesichts der Umstände erloschen. Die Staatenlosen wurden nach Anzeigenerstattung nach Polen zurückgeschoben. Der 40-Jährige, der den Pkw lenkte, wird sich ferner wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen Urkundenfälschung verantworten müssen. Er hatte lediglich einen ukrainischen Führerschein dabei und dieser war gefälscht.



Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf
Pressesprecher
Michael Engler
Telefon: 0 35 81 - 3 62 67 21
E-Mail: bpoli.ludwigsdorf.presse@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
Twitter: @bpol_pir