Freiburg (ots) - Ein Parkrempler, bei dem an den beteiligten Autos nur geringer Sachschaden entstand, hat für die Verursacherin strafrechtliche Konsequenzen. Nachdem die geschädigte Fahrerin zu verstehen gab, den Schaden genauer in einer Werkstatt begutachten zu lassen, wurde die Verursacherin beleidigend und entfernte sich, ohne dass sie ihre Namen angegeben hatte, unerlaubt von der Unfallstelle. Als die Polizei dann bei ihr zu Hause erschien, war sie zudem stark alkoholisiert. Der Bagatellschaden wurde von der 63 Jahre alten Frau am Samstagmittag auf dem Parkplatz eines Discounters in der Riedstraße verursacht. Sie stieß leicht gegen einen geparkten Ford. Anstelle sich mit dem Ford-Besitzerin zu einigen, wurde die Frau beleidigend und zeigte ihr den Vogel. Dann fuhr sie davon. Zu Hause wurde die 63-jährige von einer Polizeistreife angetroffen. Sie stand unter Alkoholeinfluss, verweigerte aber zunächst einen Alcomatentest und machte geltend, erst daheim getrunken zu haben, was aber auch der Beobachtung der Ford-Besitzerin widersprach. Nachdem zwei Blutentnahmen angeordnet wurden, war die Frau dann bereit, doch in das Gerät zu pusten. Der Alcomat zeigte einen Wert von 1,4 Promille an. Dennoch wurde zwei Blutproben erhoben. Die Schadenshöhe an den Autos betrug jeweils ein paar hundert Euro.
Medienrückfragen bitte an:
Polizeipräsidium Freiburg
Pressestelle
Mathias Albicker
Telefon: 07741 / 8316 - 201
E-Mail: freiburg.pp@polizei.bwl.de
http://www.polizei-bw.de/