Görlitz (ots) - Eine Streife der Bundespolizei hat heute Vormittag in Krauschwitz eine polnische Frau festgenommen. Bei der Überprüfung ihrer Personalien war festgestellt worden, dass die Staatsanwaltschaft Heidelberg Ende Juni dieses Jahres einen Vollstreckungshaftbefehl ausgestellt und ihren Namen auf die Fahndungsliste gesetzt hatte. Anfang 2017 war zunächst vom Amtsgericht Wiesloch wegen eines Verstoßes gegen das Gesetz über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen Strafbefehl gegen die 54-Jährige erlassen und die Zahlung einer Geldstrafe i. H. v. 5.720,00 Euro angeordnet worden. Mit größter Mühe konnte die Verurteilte nun den ersatzweisen Freiheitsentzug abwenden. Sie hob alles Geld von ihren Konten ab, einen Teil für die Begleichung der Strafe steuerten Bekannte bei. Wäre ihr das nicht gelungen, wäre sie für mehrere Monate in eine Justizvollzugsanstalt gebracht worden.
Weniger Glück bzw. keine finanzielle Unterstützung hatte dagegen wohl ein polnischer Bürger, dessen Festnahme kurz vor 08.00 Uhr auf dem Autobahnrastplatz An der Neiße erfolgte. Wie sich herausstellte, lagen gegen den 37-Jährigen gleich zwei Haftbefehle vor. Während ein Haftbefehl von der Staatsanwaltschaft Paderborn stammte, hatte den anderen Haftbefehl die Staatsanwaltschaft Mannheim ausgefertigt. Zum Ersten war der Verurteilte vom Amtsgericht Paderborn wegen Beleidigung und zum zweiten vom Amtsgericht Mannheim wegen des Erschleichens von Leistungen jeweils zu 200,00 Euro "verdonnert" worden. Weil ihm insgesamt 400,00 Euro aber im Portemonnaie fehlten, kam der Mann am Gefängnis nicht vorbei.
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