Kreis Groß Meldungen über Kinderansprecher / Verhaltenshinweise der Polizei

Kreis Groß-Gerau (ots) - In den vergangenen Wochen wurden verschiedenen Dienststellen im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Groß-Gerau Fälle gemeldet, bei denen Kinder von Frauen oder Männern angesprochen worden sein sollen. Mehrere besorgte Erziehungsberechtigte und Schulen wandten sich daraufhin an die Polizei. Auch in sozialen Medien hat sich das Thema schnell verbreitet.

Derzeit sind bei den Ermittlerinnen und Ermittlern insgesamt acht Meldungen dieser Art eingegangen. Die Polizei nimmt solche Mitteilungen immer ernst, prüft die Hinweise und leitet entsprechende Maßnahmen ein. Bislang haben sich die Verdachtsfälle jedoch nicht konkretisiert. Auch wird aufgrund der unterschiedlichen Beschreibungen nicht von einem Zusammenhang ausgegangen.

In gewissen Abständen sorgen Meldungen über sogenannte Kinderansprecher für große Besorgnis und Unsicherheit. Um Ihr Kind auf Situationen dieser Art vorzubereiten ohne es zu ängstigen oder die Phantasie anzuregen, gibt die Polizei hier einige Verhaltenshinweise:

-	Legen Sie mit Ihren Kindern Verhaltensregeln für den Schulweg und 
die Freizeit fest.
-	Treffen Sie Absprachen, wer das Kind abholen darf.
-	Loben Sie Ihr Kind dafür, wenn es sich Ihnen anvertraut. 
-	Stellen Sie in einem ruhigen Tonfall offene Fragen über den Ablauf 
der Geschehnisse. (Zum Beispiel: Und was ist dann passiert? Was hat 
xy danach gemacht?) Geben Sie dem Kind keine Details vor.
-	Melden Sie den Vorfall bei der Polizei! 
Eine "Informationsverbreitung" beispielsweise über soziale Netzwerke wie Facebook oder WhatsApp ist häufig kontraproduktiv und führt zu einer Vielzahl von "Fehlmeldungen", die die Ermittlungsarbeiten behindern und erschweren können. Als Ansprechpartner stehen auch Kontaktpartner der Polizei für die Schulen zur Verfügung.



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