Kontrolle des Güterverkehrs – Polizei beendet lange Reise eines Tiertransportes

Die Fahrt dieses Sattelzuges war an der Kontrollstelle beendet. Die 34 Rinder hatten teiwleise nach oben viel zu wenig Platz. Bild: Polizei Osnabrück
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Osnabrück/Melle (ots) - Gestern (11.09.2018) kontrollierten Einsatzkräfte der Regionalen Kontrollgruppe der Polizeidirektion Osnabrück mit Unterstützung des Bundesamtes für Güterverkehr auf dem Parkplatz der Tank- und Rastanlage Grönegau-Süd, an der A 30, den gewerblichen Güterverkehr. Im Fokus stand dabei der grenzüberschreitende Transport von Abfällen - 48 LKW wurden überprüft. Bei acht Fahrzeugen fanden die Beamten Verstöße gegen abfallrechtliche Bestimmungen. Nochdazu stellten die Einsatzkräfte in 13 Fällen technische Mängel fest, die teilweise so eklatant waren, dass die Weiterfahrt untersagt wurde. Insgesamt untersagte die Polizei in acht Fällen die Weiterfahrt und behielt rund 700 Euro an Sicherheitsleistungen ein.

Auch für einen Tiertransporter, welcher mit 34 Zuchtrindern auf zwei Ebenen beladen war, war die Fahrt schnell zu Ende. Der Transport war im Kreis Steinfurt gestartet und sollte in das über 2.744 km entfernte russische Voronesch führen. Die gesamte Transportdauer wurde durch den Transporteur auf über fünf Tage kalkuliert. Um die Beladung in der zweiten Ebene zu ermöglichen, hatten der Fahrer und der Betreuer der Tiere das Dach des Sattelauflieger ausgefahren. So musste an der Kontrollstelle festgestellt werden, dass der Sattelauflieger entgegen der in Deutschland zulässigen 4,00 m eine Höhe von 4,145 Metter aufwies. Des Weiteren war die Laderaumhöhe für die transportierten Rinder, trotz ausgefahrenen Daches, nicht ausreichend. Beim Ablassen des Daches hätte dieses auf dem Rücken der Rinder aufgelegen. Eine Verletzung der Tiere auf dem langen Transportweg wäre sehr wahrscheinlich gewesen. Aus diesem Grund musste der Tiertransport unter Begleitung der Polizei zum Ausgangsort zurückgeführt und die Tiere wieder entladen werden. Des Weiteren wurde bei der Kontrolle festgestellt, dass der Fahrer nicht über die ausreichende Qualifikation verfügte, um einen Tiertransport zu begleiten. Nochdazu war für den Auflieger eine Zulassung für Langstreckentransporte nicht vorhanden und die letzte Desinfektion und Reinigung konnte ebenfalls nicht nachgewiesen werden. Den Fahrer, dem Begleiter, dem Transporteur und den organisierenden Personen erwarten jetzt mehrere Bußgeldverfahren mit Bußgeldern in empfindlicher Höhe.



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