Hamburg (ots) - Luftsicherheitsassistenten haben am Flughafen Hamburg ein verbotenes Reizstoffsprühgerät im Handgepäck einer Frau gefunden. Bundespolizisten fertigten eine Strafanzeige. Zudem musste die 29-Jährige eine Sicherheitsleistung in Höhe von 150,00 Euro bezahlen.
Kurz vor ihrem Abflug erschien gestern Nachmittag eine 29-jährige Italienerin zur Luftsicherheitskontrolle. Bei der Kontrolle ihrer Handtasche fiel eine Sprühflasche auf.
Bei näherer Prüfung stellten die Kontrollkräfte fest, dass es sich dabei um ein Reizstoffsprühgerät handelte. Das Sprühgerät verfügte nicht über das erforderliche Prüfzeichen des Bundeskriminalamtes (BKA) und enthielt auch keine Kennzeichnung, dass es nur zur Tierabwehr geeignet ist.
Somit handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz.
Bundespolizisten stellten das sogenannte "Pfefferspray" sicher und fertigten eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Zudem musste die Frau eine Sicherheitsleistung von 150,00 EUR bezahlen.
Die Bundespolizei empfiehlt: Informieren Sie sich bitte rechtzeitig bereits vor Ihrer Flugreise über die geltenden gesetzlichen Regelungen zur Mitnahme von Gegenständen im Hand- und Reisegepäck. Beachten Sie auch die Vorgaben der Flüssigkeitsverordnung. Nehmen Sie auf Ihrer Reise nur mit, was Sie unbedingt benötigen. Ausführliche Informationen finden Sie im Internet unter www.bundespolizei.de
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