Betrüger haben einen 67-jährigen Mann aus einer Reutlinger Kreisgemeinde in den vergangenen Wochen um fast 16.000 Euro gebracht. Der Senior erhielt im Juli 2018 eine Mail, in welcher ihm mitgeteilt wurde, dass er bei einer Lotterie knapp eine Million englische Pfund gewonnen hätte. Der Mann trat mit dem unbekannten Verfasser der Email in Kontakt und wurde schon recht bald aufgefordert, für die Ausstellung eines Gewinnzertifikats einen Betrag von rund 1.000 US-Dollar auf ein britisches Konto zu überweisen. Es folgten im Laufe der nächsten Wochen zwei weitere Geldforderungen, die angeblich die Kosten für Überprüfungen nach dem Geldwäschegesetz decken sollten und zur Vorauszahlung von Steuern notwendig seien. Als der 67-Jährige schließlich eine vierte Überweisung in Höhe von 10.000 Pfund tätigen wollte, schöpfte ein Bankangestellter Verdacht, woraufhin der Mann am Donnerstag Anzeige bei der Polizei erstattete.
Diese Betrugsmasche ist der Polizei altbekannt. Bereits seit Jahren führen sogenannte Gewinnspielversprechen immer wieder zum Erfolg. Das Vorgehen der Betrüger ist dabei im Kern stets dasselbe. Nach einer Kontaktaufnahme per Email oder Telefon wird den Opfern vorgegaukelt, dass sie einen großen Gewinn bei einem Glückspiel gewonnen hätten. Dabei werden nicht nur größere Geldbeträge, sondern mitunter auch andere hochpreisige Gewinne, wie zum Beispiel teure Autos, in Aussicht gestellt. Vor der Übergabe des Gewinns werden die Opfer aber stets aufgefordert, noch Zahlungen zu leisten, die mit fälligen Gebühren oder anderweitig entstandenen Kosten begründet werden. Um der ganzen Geschichte Glaubwürdigkeit zu verleihen, geben sich die Täter dabei nicht selten als Rechtsanwälte oder Notare aus. Es fällt auf, dass sich die Betrüger mit dieser Masche fast ausschließlich an ältere Menschen wenden.
Um Schaden abzuwenden, empfiehlt die Polizei:
- Gewinne, die über Telefon oder Email in Aussicht gestellt werden, sind in der Regel unlauter - vor allem dann, wenn die Einlösung eines Gewinns an Bedingungen geknüpft ist! Bei echten Gewinnen muss niemals Geld bezahlt werden!
- Geben Sie keinerlei persönliche Daten preis, insbesondere keine Informationen zu vorhandenem Vermögen, zu Bankdaten oder zum privaten Umfeld!
- Informieren Sie im Zweifelsfall immer vorher die Polizei und nehmen Sie etwaige Warnungen von Banken ernst!Weitere Informationen finden Sie im Internet unter: www.polizei-beratung.de oder unter www.pfiffige-senioren.de.
Wernau (ES): Biker fährt auf Auto auf
Ein Auffahrunfall, bei dem ein Biker ins Heck eines Autos gekracht ist, hat sich am Freitagnachmittag bei Wernau ereignet. Gegen 14 Uhr hatte der 53 Jahre alte Lenker einer Harley-Davidson die B 313 von Plochingen in Richtung Nürtingen an der Anschlussstelle Wernau verlassen. Dabei bemerkte er möglicherweise erst zu spät, dass eine vor ihm fahrende 50-jährige BMW-Lenkerin an einer folgenden und gerade auf Rot umschaltenden Ampel anhielt. Der Biker bremste ebenfalls ab, verlor allerdings die Kontrolle über sein Zweirad. Die Harley rutschte in der Folge gegen den Pkw, wobei die Maschine auf dem Bein des Bikers zum Liegen kam und ihn kurzzeitig darunter einklemmte. Der 53-Jährige zog sich Verletzungen zu und musste vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden. An den Fahrzeugen entstand ein Schachschaden von zusammen zirka 2.500 Euro. (fn)
Köngen (ES): Koch erleidet Verbrennungen - mit Rettungshubschrauber in Klinik
Auf dem Gelände eines Catering-Betriebs im Industriegebiet am Neckar ist es am Freitagnachmittag zu einem Arbeitsunfall in einer Küche gekommen. Ein 31-jähriger Koch hatte dabei gegen 14.45 Uhr den Deckel eines Kochgeräts hochgehoben, als ihm plötzlich unter noch ungeklärten Umständen heißes Püree entgegenschoss. Der Mann erlitt schwere Verbrennungen und musste mit einem Rettungshubschrauber in ein Krankenhaus geflogen werden. (fn)
Plochingen (ES): Totalschaden nach Überschlag
Ein Totalschaden in Höhe von schätzungsweise 30.000 Euro ist an einem VW Passat entstanden, der sich am Freitagmorgen zwischen Plochingen und Reichenbach, auf der Überleitung von der L 1192 zur L 1201, überschlagen hat. Kurz nach 6.30 Uhr kam der 21-jährige Fahrer mit seinem Pkw in einer Rechtskurve aus noch ungeklärter Ursache nach rechts von der Fahrbahn ab und überfuhr einen Leitpfosten sowie ein Verkehrszeichen. Daraufhin kippte der Wagen nach links auf die Seite, ehe er auf dem Dach liegend zum Stillstand kam. Der junge Mann wurde leicht verletzt und vom Rettungsdienst an der Unfallstelle ambulant behandelt. Sein Fahrzeug wurde von einem Abschleppunternehmen aufgeladen und abtransportiert. Den Sachschaden an den Verkehrseinrichtungen beziffert die Polizei mit rund 1.500 Euro. Auch die Feuerwehr Reichenbach war mit einem Fahrzeug und acht Einsatzkräften an die Unfallstelle ausgerückt. (mr)
Tübingen (TÜ): Ladendieb flüchtet
Ein unbekannter Ladendieb hat am Freitagmittag, gegen 12.25 Uhr, aus einem Elektronikmarkt im Schleifmühleweg ein Tablet entwendet und ist anschließend geflüchtet. Der Mann öffnete im Verkaufsbereich die Verpackung und verstaute das rund 200 Euro teure Gerät in seiner Jacke. Ohne die Ware zu bezahlen, passierte er den Kassenbereich und wurde danach von zwei Mitarbeitern angesprochen. Daraufhin ergriff der Unbekannte sofort die Flucht, konnte jedoch auf dem Parkplatz vor dem Gebäude eingeholt werden. Dort gab der Täter seinen Verfolgern zu verstehen, dass er ein Messer dabei habe und griff zur Verdeutlichung seiner Drohung in eine Jackentasche. Ein Messer zog er jedoch nicht. Die beiden Mitarbeiter ließen daraufhin von dem Mann ab, worauf sich dieser in unbekannte Richtung entfernte. Das Polizeirevier Tübingen ermittelt nun wegen räuberischen Diebstahls. (mr)
Tübingen (TÜ): 12-Jährige von Hund gebissen
Ein 12-jähriges Mädchen ist am Donnerstagnachmittag, gegen 16 Uhr, von einem Hund gebissen und leicht verletzt worden. Das Kind war zusammen mit ihrer Schulklasse und der Lehrerin in der Jahnallee unterwegs, als ihnen ein 50-jähriger Mann mit seinem angeleinten Hund entgegenkam. Beim Vorbeigehen drehte sich das Tier plötzlich um und biss der 12-Jährigen ins Bein. Der Hundehalter, der den Vorfall wohl zunächst nur lapidar abtun wollte, händigte erst auf Intervention der Lehrerin seinen Personalausweis aus. Das Mädchen musste sich am Folgetag in ärztliche Behandlung begeben. Der 50-Jährige wird wegen fahrlässiger Körperverletzung bei der Staatsanwaltschaft angezeigt. (mr)
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