Bundespolizeidirektion München: Letzte Hilfe: Feuermelder – 33-Jährige weiß sich gegen Bedrängnis nicht anders zu helfen

Eine 33-Jährige, die körperlich attackiert wurde, sah keinen anderen Ausweg, als per Brandmelder auf ihre Notlage im Münchner S-Bahnhaltepunkt Marienplatz aufmerksam zu machen. Doch Vorsicht: Die sollte in solchen Fällen stets die letzte "Ultima Ratio" sein.
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München (ots) - Am Sonntagmorgen (16. September) wusste sich eine 33-Jährige mehreren körperlichen Attacken eines Bekannten nicht anders zu erwehren, als einen Feuermelder am S-Bahnhaltepunkt Marienplatz zu drücken.

Kurz vor 6 Uhr löste ein Feuermelder am S-Bahnhaltpunkt Marienplatz Alarm aus. Anrückende Einsatzkräfte wurden von einem Zeugen auf eine 33-Jährige aufmerksam gemacht, die sich mittlerweile mit einem Mann im Zwischengeschoss befand.

Ermittlungen ergaben, dass die 33-jährige Kenianerin von ihrem Begleiter, einem 22-Jährigen aus Sierra Leona, zuvor wiederholt körperlich attackiert worden war. Der Mann fasste der Frau, die am Boden hockte, in die langen Haaren und zog sie zu Boden. Die Frau war zuvor bereits mehreren ungewollten Attacken ihres Begleiters ausgesetzt. Zunächst hatte ein unbekannter Dunkelhäutiger die beiden getrennt. Als der Mann weg war begannen die Attacken erneut und die 33-Jährige wusste sich nicht anders zu helfen, als den Feuermelder zu betätigen. Beide führen eine Beziehung. Zuvor soll es bereits in einem Club zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein, nach der der 22-Jährige die Frau bis zum Marienplatz verfolgte.

Ein alarmierter Rettungswagen konnte bei der Kenianerin keine äußerlichen Verletzungen feststellen. Sie klagte über Halsschmerzen. Laut Sanitäter möglicherweise durch eine Reizung der Sehne und Muskulatur im Halsbereich verursacht. Eine Mitnahme ins Krankenhaus lehnte die 33-Jährige ab.

Der 22-Jährige aus Sierra Leona war bei Eintreffen und Ansprache durch Beamte der Bundespolizei aufgebracht und aggressiv. Ihm mussten beim Transport zum Revier am Ostbahnhof Handfesseln angelegt werden. Eine Atemalkoholkontrolle verweigerte er. Auf Anordnung der Staatsanwaltschaft wurde eine Blutentnahme durch den Arzt veranlasst.

Im vorliegenden Fall ist davon auszugehen, dass es sich nicht um eine missbräuchliche Nutzung des Brandmelders handelt. Allerdings sind hier stets besondere Maßstäbe an die Notsituation anzulegen. Grundsätzlich sollte bei ähnlich gelagerten Fällen über die Notrufnummer 110, z.B. per Handy, oder durch die Information an andere Reisende Hilfe gesucht werden. Der Bandmelder gilt dabei stets als Ultima Ratio.



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