Hamburg (ots) - Am Wochenende konnte die Bundespolizei am Flughafen Hamburg zwei Butterflymesser sicherstellen. Ein Mann und eine Frau erhielten eine Strafanzeige.
Bundespolizisten haben gestern Abend ein Butterflymesser eines 38-jährigen simbabwischen Staatsangehörigen sichergestellt. Der Mann wollte am Sperrgepäckschalter sein Reisegepäck aufgeben. Luftsicherheitsassistenten stellten bei der Kontrolle die verbotene Waffe fest. Den hinzugerufenen Bundespolizisten gegenüber gab der Mann an, nicht gewusst zu haben, dass ein derartiges Messer in Deutschland verboten sei.
Ein weiteres Butterflymesser fanden Luftsicherheitsassistenten bereits am Freitag. Eine 54-jährige deutsche Staatsangehörige führte dieses in ihrem Handgepäck mit. Bei der Röntgenkontrolle fiel es auf.
Bundespolizisten erstatteten daher in beiden Fällen eine Strafanzeige und stellten die Messer sicher.
Ein Butterflymesser gehört weder ins Hand- noch ins Reisegepäck, denn dabei handelt es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz. Erwerb und Besitz sowie das Führen sind verboten.
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