Vier Männer am Flughafen Hamburg durch die Bundespolizei festgenommen

Hamburg (ots) - Am Wochenende konnte die Bundespolizei vier Männer im Alter von 30 bis 57 Jahren festnehmen. Vier verschiedene Staatsanwaltschaften hatten die Männer per Haftbefehl gesucht. Sie hatten Geldstrafen in Höhe von bis zu 2.500 Euro nicht gezahlt. Alle zur Fahndung ausgeschriebenen Personen blieben abschließend auf freiem Fuß, da sie die offenen Geldstrafen noch vor Ort begleichen konnten.

Einen 45-jährigen bulgarischen Staatsangehörigen stellten Bundespolizisten am Samstag in der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus Sofia fest. Die Beamten überprüften die Daten auf Grundlage seiner vorgelegten ID-Card und landeten einen Treffer. Der Mann war im Sommer vom Amtsgericht Neumünster zu einer Geldstrafe von 600,00 Euro verurteilt worden. Hinzu kamen noch 73,50 Euro Verwaltungskosten. Der Strafbefehl gegen den Mann wurde wegen des vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit dem fahrlässigen Führen eines nicht verzichteten Kraftfahrzeuges erlassen worden.

Wenige Stunden später stellte sich ein 57-jähriger deutscher Staatsangehöriger der Ausreisekontrolle. Er war auf dem Weg in die Türkei. Die Beamten stießen auch bei ihm auf eine Ausschreibung zur Festnahme. Das Amtsgericht in Göttingen hatte den Mann im Frühjahr 2014 wegen Urkundenfälschung zu ursprünglich 35 Tagessätzen von je 20,00 Euro verurteilt. Er zahlte einen Teilbetrag, blieb aber 298,00 Euro schuldig.

Am Freitag erschien ein 30-jähriger afghanischer Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle aus der Türkei. Gegen den Mann lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Passau vor. Wegen des Einschleusens von Ausländern hatte ihn das Amtsgericht Passau im Frühjahr 2016 zu einer Geldstrafe in Höhe von 600,00 Euro verurteilt. Auch er hatte nur eine Teilzahlung geleistet. Der Restbetrag von 363,50 Euro inklusive Kosten war noch offen.

In den späten Abendstunden reiste dann ein 38-jähriger mazedonischer Staatsangehöriger in Hamburg ein. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle am Flughafen Hamburg, stellten die Beamten fest, dass er von der Staatsanwaltschaft Stade per Haftbefehl gesucht wurde. Der Mann war im Sommer vom Amtsgericht Tostedt wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 2.500,00 Euro verurteilt worden und hatte bisher nicht gezahlt. Hinzu kamen noch 108,50 Euro Kosten.

Die vier Männer konnten aber die kompletten Beträge aufbringen. Somit blieben ihnen die Ersatzfreiheitsstrafen erspart. Alle konnten ihre Reisen nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen fortsetzen.



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