Hannover (ots) - Flughafen Hannover
Am 17.09.2018 wurde ein 52-jähriger britischer Staatsbürger (Vereinigtes Königreich) aufgrund einer bestehender Fahndungsnotierung (Haftbefehl) bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus London durch die Bundespolizei festgenommen.
2016 wegen Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.750,-EUR verurteilt, hielt er die vereinbarte Teilratenzahlung nicht ein und entzog im weiteren Verlauf der Strafvollstreckung.
Durch Einzahlung von 1.540,-EUR konnte er eine 22-tägige Restersatzfreiheitsstrafe abwenden und weiterreisen.
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