Hamburg (ots) - Die Bundespolizei konnte zunächst ein Butterflymesser sicherstellen und später einen 50-jährigen Mann festnehmen.
Gleich in den frühen Morgenstunden erschien ein 44-jähriger deutscher Staatsangehöriger in der Luftsicherheitskontrollstelle am Flughafen Hamburg. In seinem Handgepäck hatte er ein Butterflymesser. Als Luftsicherheitsassistenten dies feststellten, holten Sie die Bundespolizei hinzu. Die Beamten stellten das verbotene Messer sicher, belehrten den Mann und zeigten ihn wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz an.
Am Nachmittag erschien ein 50-jähriger deutscher Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Flughafen Hamburg. Der Mann kam aus Istanbul und legte zur Kontrolle seinen Personalausweis vor. Bundespolizisten stellten fest, dass der 50-Jährige im polizeilichen Fahndungssystem von der Staatsanwaltschaft Hannover zur Festnahme ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Hannover hatte den Mann im Frühjahr wegen Betruges zu einer Geldstrafe von 1050,00 Euro verurteilt. Hinzu kamen noch 77,00 Euro Kosten. Da er den Betrag abschließend zahlen konnte, blieben dem Mann 30 Tage Haft erspart.
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