- 180903BPOLDSTAAGVWaffenverbotDüsseldorfHbf21.Septemberbis23.September2018.pdfPDF - 1,0 MB
Die Kontrollmaßnahmen am Wochenende sollen vorbeugen, schützen und sensibilisieren. Ein Zuwiderhandeln gegen die Allgemeinverfügung wird eine Sicherstellung von aufgefundenen gefährlichen Gegenständen zur Folge haben. Des Weiteren kann ein Zwangsgeld in Höhe von 100 Euro verhängt werden.
Täglich nutzen 280.000 Reisende den Düsseldorfer Hauptbahnhof. Er stellt einen Dreh- und Angelpunkt für Reisende und Besucher dar. Bei einem so großen Menschenaufkommen kann es vermehrt zu Gewalt- und anderen Straftaten kommen. Der Düsseldorfer Hauptbahnhof stellt für den Inspektionsbereich insbesondere am Wochenende einen Schwerpunkt dar. Seit dem 01. Januar 2018 registrierte die Bundespolizei 40 Fälle, bei denen Tatverdächtige Waffen oder gefährliche Gegenstände mitführten. In den Jahren 2016 und 2017 gab es im Durchschnitt im Düsseldorfer Hauptbahnhof täglich rund zehn Straftaten, darunter fiel ein Opfer einer Gewalttat. Das möchte die Bundespolizei reduzieren.
Aufgrund dieser Erkenntnisse wird die Bundespolizei am kommenden Wochenende verstärkt nach Schuss-, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art kontrollieren. Denn gefährliche Gegenstände aller Art sind laut Ordnungsverfügung der Bundespolizeidirektion Sankt Augustin im Zeitraum von Freitag (21. September) bis Sonntag (23. September) jeweils in dem Zeitraum von 18.00 Uhr bis 9.00 Uhr des Folgetages verboten. Der Geltungsbereich umfasst den Düsseldorfer Hauptbahnhof mit seinen Gebäudekomplexen sowie den Gleisanlagen. Die Verfügung gilt für alle Personen, die diesen Geltungsbereich betreten oder sich in diesem aufhalten.
Weitere Informationen zum Verbot können der angehängten Allgemeinverfügung entnommen werden.
Ein Presseteam steht am Freitag (21. September) in der Zeit von 20.00 Uhr bis 22 Uhr für Medienvertreter vor Ort zur Verfügung.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
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