Grevenbroich - Kapellen (ots) - Vielen ist es schon passiert: Beim Ein- oder Ausparken kommt es zum leichten Zusammenstoß mit einem anderen geparkten Auto. Kratzer, kleine Beulen - die Folgen sind meist nicht schlimm und zum Teil mit bloßem Auge kaum zu erkennen. Ein klassischer Fall für die Versicherung.
Zu einem Fall für die Polizei wird die Sache erst, wenn sich der betreffende Autofahrer dazu entschließt, ohne Angabe seiner Beteiligung und Personaldaten davonzufahren. Dann beginnen die Ermittlungen des Verkehrskommissariats. Der Tatvorwurf lautet "Unfallflucht".
Derzeit richtet sich ein solcher Verdacht gegen den Fahrer oder die Fahrerin eines roten VW. Der Wagen war am Montagmorgen (17.09.) zunächst an der Brandenburger Straße geparkt. Zeugenaussagen zufolge stieß der Pkw beim Rangieren an den dahinter stehenden grauen Renault und beschädigte diesen. Anschließend fuhr das rote Auto davon.
Ermittlungen der Polizei bei Verkehrsunfallfluchten stützen sich zum einen auf die vorgefundenen Spuren, z.B. Lacksplitter, aber auch auf die Aussagen von Zeugen, die wichtige Hinweise zum Verursacher und zum flüchtigen Unfallfahrzeug geben können. Deshalb bittet die Polizei jeden, der Zeuge einer Verkehrsunfallflucht wird, diese zu melden und sich möglichst das Kennzeichen und das Aussehen des Fahrzeugführers zu merken. Wer schon einmal als Opfer einer Verkehrsunfallflucht sprichwörtlich "auf seinem Schaden sitzen geblieben ist", weiß wie ärgerlich das ist.
Im Jahr 2017 hat die Polizei im Rhein-Kreis Neuss 3.158 Anzeigen aufgrund von Verkehrsunfallfluchten aufgenommen und Ermittlungen eingeleitet. Die Aufklärungsquote lag bei knapp 40 Prozent. Jeder Zeuge kann ein wichtiger Baustein bei der Aufklärung dieser Verkehrsstraftaten sein.
Im aktuellen Fall aus Kapellen hatte sich ein Mann, möglicherweise ein Anwohner der Brandenburger Straße, bei der Besitzerin des Renault gemeldet und seine Beobachtungen geschildert. Leider sind der Polizei keine Personalien des wichtigen Zeugen bekannt. Deshalb bittet das Verkehrskommissariat um Kontaktaufnahme unter der Telefonnummer 02131 300-0.
Rückfragen von Pressevertretern bitte an:
Der Landrat des
Rhein-Kreises Neuss als
Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Jülicher Landstraße 178
41464 Neuss
Telefon: 02131/300-14000
02131/300-14011
02131/300-14013
02131/300-14014
Telefax: 02131/300-14009
Mail: pressestelle.neuss@polizei.nrw.de
Web: https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw