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Den technisch versierten Beamten fielen die Veränderungen, die der 15 Jahre alte Fahrer an seinem Roller durchgeführt hatte, bei der Kontrolle sofort auf. Er hatte unter anderem die Auspuffanlage, den Zylinderkopf und den Luftfilter ausgetauscht, so dass dieser nach Angaben des Jugendlichen eine Geschwindigkeit von etwa 40 Stundenkilometern erreichen würde.
Es war deutlich mehr: Auf einem geeichten Rollenprüfstand maßen die Beamten letztlich die theoretisch zu erreichende Höchstgeschwindigkeit des Rollers. Hier wurde ein Ergebnis von 100 km/h erreicht. Ein Roller dieser Art ist für eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h ausgelegt und zugelassen.
Aufgrund der technischen Veränderungen und der damit einhergehenden Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit reichte die vorhandene Prüfbescheinigung des Jugendlichen nicht aus. Ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Führerschein wurde daher neben der Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen Fahrens ohne Helm eingeleitet.
Matthias Arends
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