Traktor mit Überbreite kontrolliert – Fahrer hatte keine erforderlichen Genehmigungen

Altentreptow (ots) - Am 20.09.2018 um 07:45 Uhr befuhr ein Traktor der Marke John Deere Traktor die L 273 aus Richtung Altenhagen kommend und bog auf die K 35 in Richtung Grischow ein. Der Traktor wurde durch ein privates Begleitfahrzeug mit gelbem Rundumlicht begleitet. Dabei musste der Gegenverkehr sehr weit rechts heran fahren, um eine Kollision mit dem überbreiten Fahrzeug zu vermeiden. Ein Polizeibeamter des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Altentreptow war in Zivil unterwegs und stoppte das Fahrzeug, da die Fahrzeugbreite der Zugmaschine nicht mit den Vorschriften nach der Straßenverkehrszulassungsverordnung konform sind. Bei der Fahrzeugkontrolle wurde festgestellt, dass die erforderlichen Ausnahmegenehmigungen des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr M-V nicht vorhanden waren. Aus diesem Grund musste der Fahrer das Fahrzeug sicher in der Ortslage Grischow abstellen bis die erforderlichen Genehmigungen erbracht werden.

Gegen den Unternehmer und den Fahrer wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie müssen mit einer Geldbuße von ca. 60 bis 75 Euro sowie mit einem Punkt in Flensburg rechnen. Mit einer Fahrzeugbreite von fast vier Meter ist das Fahrzeug eine Gefahr im öffentlichen Straßenverkehr. Aus diesem Grund gibt es Vorschriften, die es bei Überlänge, Überbreite, Überhöhe und auch Übergewicht zu beachten gibt. Insbesondere die Unternehmen sollten diese Vorschriften bekannt sein, weil im Rahmen einer Kontrolle nicht nur sie sondern auch die jeweiligen Fahrer mit einer Geld- und Punktestrafe rechnen müssen.



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