Meerbusch, Kaarst (ots) - Die Anzeigen wegen Betrugsstraftaten zum Nachteil älterer Menschen reißen nicht ab. Hinzu kommt ein vermutlich nicht unerhebliches Dunkelfeld von Taten, die nicht zur Anzeige gebracht werden. Regelmäßig berichtet die Polizei über vollendete und versuchte Delikte, um über das jeweilige Vorgehen der Betrüger aufzuklären. Denn wer informiert ist, kann sich und andere davor schützen, selbst Opfer zu werden. Das belegt auch die hohe Anzahl der Versuchsstraftaten in diesem Bereich, bei denen Täter an aufgeklärten Senioren scheitern. "Seltsame" Telefonanrufe gehören teilweise zum Alltag älterer Menschen. Woran liegt das? Mitunter suchen Betrüger gezielt nach "alt klingenden" Vornamen in Telefonverzeichnissen und wählen dann die Rufnummer von zum Beispiel "Hildegard", "Elisabeth", "Karl" oder "Herbert".
Folgende Serie von Anrufen falscher Polizeibeamter verzeichnete die Polizei im Rhein-Kreis Neuss allein am Mittwoch (19.9.) und Donnerstag (20.9.) in Kaarst und Meerbusch:
Bei einer 76-jährigen Meerbuscherin meldete sich telefonisch ein angeblicher Kripobeamter der Düsseldorfer Polizei. Ihre Anschrift hätten auf der Liste einer rumänischen Einbrecherbande als lohnenswertes Einbruchsobjekt gestanden. Sie solle ihre Wertsachen sicherheitshalber aus dem Bankschließfach abholen und zuhause deponieren.
Auch ein 89-jähriger Kaarster wurde durch einen vermeintlichen Polizisten angerufen und nach Wertsachen befragt. Das perfide in diesem Fall war, dass der Betrüger laut Telefondisplay mit der Nummer 110 anrief und so den Anschein erwecken wollte, von einer Amtsleitung aus anzurufen. Hierbei nutzte er ein technisches Verfahren, das so genannte Call-ID Spoofing, bei dem der Täter eine willkürliche Nummer im Display des Angerufenen erscheinen lassen kann. Achtung Betrug! Die Polizei ruft niemals mit der Nummer des Notrufs (110) an.
Ein 66-jähriger Kaarster sollte laut des falschen Polizisten am Telefon mit seiner Anschrift auf der Liste einer Einbrecherbande stehen aus der auch hervorginge, dass er über Gold verfüge. Der Betrüger machte jedoch einen Fehler. Er nannte dem 66-Jährigen eine veraltete Anschrift und verriet dadurch unwissentlich, dass er offenbar willkürlich in einem nicht aktualisierten Telefonbuch nach seinem Opfer gesucht hatte.
In allen genannten Fällen beendeten die Angerufenen die Telefonate, als sie den Betrugsversuch bemerkten, so dass die Täter mit ihrem Vorhaben scheiterten. Die Polizei wurde verständigt.
Der Einfallsreichtum von Betrügern und Trickdieben kennt offenbar keine Grenzen. Nur ein gesundes Misstrauen sowie das Wissen um die Machenschaften der Täter und ein vertrauensvoller Austausch mit Verwandten und Bekannten können davor schützen, hohe Geldsummen oder den Familienschmuck an Kriminelle zu verlieren. Grundsätzlich gilt: Lassen Sie keine Fremden in Ihre Wohnung und übergeben Sie keinem Unbekannten Geld oder Wertgegenstände. Seien Sie sehr zurückhaltend mit der Weitergabe von persönlichen Daten und Informationen. Ziehen Sie Verwandte oder gute Bekannte hinzu, wenn Sie von Fremden kontaktiert werden und verständigen Sie sofort die Polizei, wenn der Verdacht eines Betrugs besteht.
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