Essen (ots) - Ein 47-jähriger Essener meldete sich Freitagabend (21. September, 20:00 Uhr) bei der Bundespolizei im Essener Hauptbahnhof. Der Mann wollte dort angeblich das verlorene Handy seines Bekannten abholen.
Weil der Mann das Gerät weder beschreiben, noch die PIN-Nummer kannte, machte das die Bundespolizisten stutzig. Bei einer fahndungsmäßigen Überprüfung des Esseners bekamen die Beamten dann "große Augen".
Gleich mit zwei Haftbefehlen wurde der polizeibekannte 47-Jährige gesucht. Wegen Betrugs wurde er bereits im Februar 2014 zu einer Geldstrafe von 340,- Euro verurteilt. Ein Jahr später, im Juni 2015, hatte ihn das Essener Amtsgericht wegen "Schwarzfahrens" zu einer Geldstrafe von 1.420,- Euro verurteilt. Die geforderten Geldstrafen hatte er offensichtlich bislang nicht beglichen.
Weil er das auch am Freitagabend nicht wollte oder konnte, wurde er zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe von 176 Tagen in die Gelsenkirchener JVA eingeliefert.
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