BPOL NRW: Zwei Personen – Sechs Straftaten – Bundespolizei ermittelt gegen Duo wegen Beleidigung, Hausfriedensbruch, Betrugs, Falscher Verdächtigung, Gefangenenbefreiung und tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte

Dortmund - Gütersloh (ots) - Einmal quer durchs Strafgesetzbuch ging es für zwei Männer am Freitagmorgen (21. September). Das Duo nutzte einen Zug ohne erforderlichen Fahrausweis, wollte diesen anschließend nicht verlassen und soll einen Bahnmitarbeiter beleidigt haben. In der Bundespolizeiwache randalierte einer der Männer in der Gewahrsamszelle und versuchte kurz darauf einen Bundespolizisten anzugreifen. Sein Begleiter versuchte ihn daraufhin zu befreien. Zu guter Letzt beschuldigten die beiden syrischen Staatsangehörigen zwei Bundespolizisten sie geschlagen zu haben.

Gegen 08:00 Uhr nutzten die beiden 18 und 20-jährigen Männer einen Zug von Gütersloh nach Dortmund. Nach Angaben eines 41-jährigen Bahnmitarbeiters waren die syrischen Staatsangehörigen nicht im Besitz eines gültigen Fahrausweises. Deshalb sollten die Männer den Zug verlassen. Weil sie sich weigerten und nach Zeugenaussagen den Bahnmitarbeiter beleidigten, forderte dieser die Bundespolizei beim Halt des Zuges im Dortmunder Hauptbahnhof an.

Dort weigerte sich das aufgebrachte Duo, Angaben zu ihren Personen zu tätigen, weshalb sie zur Identitätsfeststellung zur Wache gebracht wurden. Dort randalierte der 18-Jährige in einer Gewahrsamszelle, schlug mit Fäusten und seinem Kopf gegen die Zellentür und verletzte sich so selber. Als er aus der Zelle geholt werden sollte, versuchte er einen Bundespolizisten mit Faustschläge und Kopfstößen zu verletzen. Der 20-jährige Begleiter wurde auf die laute "Kulisse" aufmerksam, stieß einen Bundespolizisten zur Seite und versuchte den 18-Jährigen zu befreien. Anschließend waren drei Beamte notwendig, um die Fingerabdrücke des 18-Jährigen zu nehmen.

Nach Abschluss der erforderlichen Maßnahmen durften die beiden Asylbewerber die Wache wieder verlassen. Weil sie dabei äußerten von den Bundespolizisten geschlagen worden zu sein, wurde neben einem Ermittlungsverfahren wegen Betrugs, Beleidigung, Hausfriedensbruch, tätlichen Angriffs auf Polizeibeamten, Gefangenenbefreiung auch ein Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung eingeleitet.



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