2 weitere Medieninhalte
Bild-Infos
Download
Rund 40 Bundespolizistinnen und Bundespolizisten führten in diesen Zeiträumen Überprüfungen im Rahmen von errichteten Kontrollstellen und verstärkten Bestreifungen durch. Es wurde das Mitführen von gefährlichen Gegenständen kontrolliert.
Insgesamt kontrollierte die Bundespolizei im Verbotszeitraum der Allgemeinverfügung -334- Personen. Aufgefunden und sichergestellt wurden -15- Messer und -10- Betäubungsmittel. Unter den Messern befanden sich -5- Einhandmesser, die bereits nach dem Waffengesetz verboten waren, -2- Taschenmesser, -1- Küchenmesser, -1- Steakmesser, -1- Kreditkartenmesser, -1- Schraubenzieher, -1- Notfallhammer, -1- Cuttermesser, -1- Schere und -1- Korkenzieher. Dazu wurden -11- Zwangsgelder verhängt. Weiterhin konnten -11- Fahndungstreffer festgestellt werden, worunter sich eine Person befand, die zur Ingewahrsamnahme ausgeschrieben war.
Ein Mann (29) wollte sich nicht kontrollieren lassen und flüchtete. Er wurde gestellt und durchsucht. Bundespolizisten fanden eine Schere und Amphetamin bei ihm. Eine besonders hohe Anzahl von Minderjährigen führten gefährliche Gegenstände mit sich. Bei -6- Minderjährigen wurde jeweils ein Messer aufgefunden.
Polizeioberrat Thomas Hermsen, stellvertretender Inspektionsleiter der Düsseldorfer Bundespolizei teilte mit: "Wir dulden keine Zunahme von Gewalttaten, wir handeln!".
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Düsseldorf
Dajana Burmann
Telefon: +49 (0) 211 179276-150
Mobil: +49 (0) 173 56 78 643
E-Mail: presse.d@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
www.bundespolizei.de
Bismarckstraße 108
40210 Düsseldorf
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.