Bad Liebenzell (ots) - Nach der Sprengung eines Geldautomaten in einer Bankfiliale in Bad Liebenzell am 2. Dezember 2016 mit einem Sachschaden von über 120.000 Euro konnte das Kriminalkommissariat Calw einen Tatverdächtigen ermitteln, der Ende Mai vom Landgericht Lüneburg zu einer 4-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Der nach bisherigen Erkenntnissen im Fall von Bad Liebenzell allein agierende 26 Jahre alte Mann befand sich wegen dieser und drei vergleichbaren Taten im Jahr 2016 in Niedersachsen nach seiner Festnahme seit Januar in Untersuchungshaft.
Beamte des Polizeireviers Mühlacker hatten am 13. Dezember 2016, also wenige Tage nach der Tat in Bad Liebenzell, den 26-Jährigen in Wimsheim/Enzkreis kontrolliert. Der aus Hamburg stammende Mann war mit einer hochwertigen Limousine unterwegs und aufgrund einer Reifenpanne liegengeblieben. Wie sich bei näherer Überprüfung herausstellte, war das Fahrzeug bereits Ende Oktober 2016 im Zuge eines Wohnungseinbruchs südlich von Hamburg gestohlen worden. Auch die daran angebrachten Stuttgarter Kennzeichen waren entwendet. Zudem hatten die Beamten im Kofferraum eine Gasflasche festgestellt. Weitere Auswertungen erhärteten schließlich den Verdacht, dass der Pkw auch mit der Bankautomatensprengung in Bad Liebenzell in Verbindung zu bringen war.
Bei den aufwendigen Ermittlungen der Kripo Calw in enger Zusammenarbeit mit dem Fachkommissariat Bandenkriminalität der Zentralen Kriminalinspektion Lüneburg ließ sich aufgrund der am Tatort gesicherten Spuren und der besonderen Vorgehensweise ein Tatzusammenhang zu drei in Norddeutschland verübten Geldautomatensprengungen und Wohnungseinbrüchen mit anschließendem Pkw-Diebstahl herleiten.
Der polizeilich bisher kaum auffällige Tatverdächtige musste sich nun wegen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion unter Gefährdung von Menschenleben und bedeutenden Sachwerten, Wohnungseinbruchsdiebstahl sowie Kraftfahrzeug- und Kennzeichendiebstahl verantworten.
Ralf Minet, Pressestelle
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