Melle/Güterlsoh/Bielefeld (ots) - Gemeinsame Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Bielefeld sowie der Polizeibehörden Gütersloh, Bielefeld und des Polizeikommissariats Melle
Nach intensiven gemeinsamen Ermittlungen konnten die Polizeibehörden Gütersloh, Bielefeld und das Polizeikommissariat Melle eine Serie von fünf bewaffneten Raubüberfällen auf Tankstellen und Spielhallen klären.
Der Beschuldigte, ein 35-jähriger Mann aus Verl (Kreis Gütersloh), befindet sich mittlerweile in Untersuchungshaft.
Dem Tatverdächtigen wird vorgeworfen, für drei Taten im Kreis Gütersloh sowie für je eine Tat in Melle und Bielefeld verantwortlich zu sein.
Am 26.04.2018 betrat er in den frühen Morgenstunden eine Spielothek an der Bielefelder Straße in Steinhagen, bedrohte die Angestellte mit einer Pistole und forderte sie auf, die Kasse zu öffnen. Der Tatverdächtige entnahm das Geld und flüchtete damit (siehe Pressebericht vom 26.04., Polizei Gütersloh).
Nur zwei Tage später (28. April 2018) betrat der Beschuldigte gemeinsam mit einem bislang noch unbekannten Mittäter den Verkaufsraum einer Tankstelle an der Haller Straße in Steinhagen und bedrohte die Mitarbeiterin mit einer Pistole (siehe Pressebericht vom 29.04.18, Polizei Gütersloh). Mit Bargeld flüchteten die Tatverdächtigen schließlich wieder in unbekannte Richtung.
Am 21. Mai betrat der Beschuldigte eine Tankstelle an der Verler Straße und verlangte mit vorgehaltener Schusswaffe von der allein anwesenden Kassiererin die Tageseinahmen und Zigaretten. Auch in diesem Fall flüchtete der Mann mit seiner Beute (siehe Pressebericht vom 21.05., Polizei Gütersloh).
Am 19. Mai 2018 verschaffte sich der Beschuldigte Zutritt zu einer Tankstelle in Melle-Neuenkirchen, Gerdener Straße. Auch hier wurden zwei anwesende Mitarbeiter mit einer Schusswaffe bedroht. Geraubt wurde Bargeld sowie Zigaretten und die Smartphones der Angestellten.
Im Juni (22.06.) kam es zu einem Raubüberfall auf eine Spielhalle in Bielefeld-Brackwede, Vogelruth. Auch hier wurde eine Mitarbeiterin mittels einer Schusswaffe bedroht und so die Tageseinnahmen erbeutet.
Der Tatverdächtige ist drogenabhängig, ohne Arbeit und stand zu den Tatzeiten unter Führungsaufsicht, da er bereits eine erhebliche Haftstrafte für gleichgelagerte Delikte zum Großteil abgesessen hatte.
Auf Grund der erneuten vorgeworfenen Straftaten nach seiner Haftentlassung erging deshalb ein Untersuchungshaftbefehl. Der Mann befindet sich jetzt in einer Justizvollzugsanstalt.
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