Bahnstrecke Großkorbetha-Leipzig, Wengelsdorf (ots) - Am Donnerstag, dem 27. September 2018 informierte die Notfallleitstelle der Bahn die Bundespolizei in Halle gegen 09.40 Uhr, dass eine Regionalbahn auf der Strecke Großkorbetha-Leipzig, auf Höhe der Ortschaft Wengelsdorf zwei Ziegen überfahren hatte. Eine Streife der Bundespolizei verlegte daraufhin sofort zum Ereignisort. Kurz darauf, um 09.44 Uhr erfolgte ein weiterer Anruf der Notfallleitstelle bei der Bundespolizei, da eine weitere Regionalbahn an der selbigen Stelle nochmal zwei Ziegen erfasst und tödlich verletzt hatte. Nachdem die erste Regionalbahn ihre Fahrt fortgesetzt hatte, verblieb die Zweite zunächst vor Ort. Die Strecke wurde gesperrt. An den Zügen wurden keine Beschädigungen festgestellt. Der Halter der Tiere konnte durch die Bundespolizisten ermittelt werden. Nachdem die Tierkadaver entfernt waren und die Strecke um 10.41 Uhr wieder freigegeben werden konnte, begaben sich die eingesetzten Bundespolizisten mit dem Halter zu der Weideanlage der Ziegen. Bei der Weidebegehung entdeckte die Streife einen defekten Weidezaun, aus dem die Ziegen entweichen konnten.
Aufgrund des aktuellen Sachverhaltes weist die Bundespolizei erneut auf die Gefahren hin, die von Tieren im Gleis ausgehen. Es kann zu einer erheblichen Gefährdung des Bahnverkehrs kommen. Im Fall einer Kollision eines Zuges mit einem Tier kann es zu massiven Sachschäden an der Bahn selbst und an den Gleisen kommen. Schlimmstenfalls muss man mit einer Entgleisung eines Zuges rechnen, wobei dann auch die Gesundheit der Zuginsassen immens gefährdet ist. In diesen Fällen wird durch die Bundespolizei im Anschluss stets geprüft, ob dem Halter der Tiere schuldhaftes oder auch fahrlässiges Verhalten, z.B. durch unzureichende Sicherung der Koppel oder Weide vorgeworfen werden muss. Wird einem Halter ein solches Fehlverhalten nachgewiesen, kann er für eventuell eingetretene Personenschäden, Sachschäden an dem Zug sowie Zugverspätungen haftbar gemacht werden. Hinzu kommt die strafrechtliche Relevanz des gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, für die er sich verantworten muss.
Im aktuellen Fall hat der Halter den Tod von vier seiner Tiere zu beklagen. Glücklicherweise kam es aber durch die jeweiligen Zusammenstöße weder zu Verletzten, noch zu Entgleisungen bzw. Beschädigungen an den Zügen.
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