Reutlingen (ots) - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeipräsidiums Reutlingen
Rottenburg (TÜ):
Wegen des Verdachts eines gewerbsmäßigen Ladendiebstahls ermitteln das Kriminalkommissariat Tübingen und die Staatsanwaltschaft Tübingen gegen zwei 19 und 28 Jahre alte georgische Staatsangehörige.
Einem Ladendetektiv waren die beiden Tatverdächtigen gegen 15.10 Uhr aufgefallen, wie sie sich in einem Supermarkt in der Tübinger Straße aus der Auslage bedient und anschließend versucht haben sollen, das Geschäft zu verlassen, ohne etwas zu bezahlen. Eine Polizeistreife, die wenig später eine von den Männern mitgeführte Tasche überprüfte, stellte fest, dass diese präpariert war, um damit Diebstahlswarnanlagen zu umgehen. Ferner fanden sich in der Tasche insgesamt sieben Packungen mit Druckerpatronen, die im Supermarkt entwendet worden sein dürften.
Eine Durchsuchung des von den beiden Tatverdächtigen benutzten und in der Nähe abgestellten Autos führte zum Auffinden weiteren mutmaßlichen Diebesguts. Dabei handelte es sich um eine größere Menge an Zahnbürstenaufsätzen und Rasierklingen. Ferner konnten Hinweise gewonnen werden, wonach die Tatverdächtigen womöglich noch weitere Geschäfte im Visier hatten. Darüber hinaus wurde im Rahmen einer späteren Durchsuchung der Wohnung des 28-Jährigen in einer Gemeinde des Landkreises Rottweil eine größere Menge original verpackter Ware festgestellt, die möglicherweise ebenfalls als Diebesgut einzustufen ist. Der 19-Jährige verfügt über keinen festen Wohnsitz in Deutschland.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Tübingen wurden die beiden Männer, von denen lediglich der Ältere bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, am Mittwochnachmittag einem Haftrichter am Amtsgericht Tübingen vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ und in Vollzug setzte.
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